Wenn Narben nicht wie gewünscht verheilen, leiden die Betroffenen häufig unter ihren stark auffallenden Narben. Denn während eine gut verheilte Narbe im Idealfall die Hautfarbe annimmt und flach und unauffällig ist, ist dies bei hypertrophen Narben nicht der Fall. Sie wirken rot und geschwollen, sodass diese Narben nicht zu übersehen sind. Von allein bilden sich solche Narben nicht zurück, sodass zu anderen Mitteln gegriffen werden muss, um eine Verbesserung für den Patienten zu erreichen. In vielen Fällen bietet sich die Laserbehandlung an.
Unter hypertrophen Narben verstehen Mediziner ein rötliches, dickes Narbengewebe, welches erhaben ist. Es wächst nicht über die Grenzen der Wunden hinaus. Im Normalfall ist es so, dass Narben zwar anfänglich geschwollen und rot sind, dann aber abheilen. Sie werden flach und gleichen ihre Farbe immer mehr der restlichen Haut an. Bei hypertrophen Narben ist dies nicht der Fall. Selbst nach über einem Jahr wirken sie wie ein Fremdkörper und fallen optisch stark auf. Auch Aknenarben stellen mitunter hypertrophen Narben dar. Da diese Narben nicht von alleine verblassen und dünner werden, ist der Einsatz eines Lasers sinnvoll.
Es gibt eine Reihe von Lasersystemen, die sich bei der Behandlung von Narben anbieten. Bei rötlich gefärbten Narben bietet sich der sogenannte Farbstofflaser für die Behandlung an. Mittels dieses Lasers wird dafür gesorgt, dass die Narben nicht mehr so stark auffallen, da sie die rote Farbe verlieren. Bei Akne- oder Operationsnarben, die stark erhaben sind, setzen die Ärzte auf einen deutlich invasiveren Laser, wie zum Beispiel einen Kohlendioxidlaser. Dieser trägt die oberen Hautschichten ab, sodass die erhabenen Kanten der Narben abgetragen werden können. Allerdings wird die Haut dabei stärker in Mitleidenschaft gezogen, wodurch der Heilungsprozess länger ausfällt.
Auch der Erbium-Yag-Laser ist bei der Narbenbehandlung im Einsatz. Der Vorteil dieses Lasers besteht darin, dass die Narben gezielt behandelt werden, ohne das angrenzende Gewebe in Mitleidenschaft zu ziehen. Besonders wenn es darum geht, Narben, die an verschiedenen Stellen unterschiedlich erhaben sind, anzugleichen, bietet sich dieser Laser an. Um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, bedarf es mehrerer Sitzungen. Die Behandlungen werden im Abstand von mehreren Wochen durchgeführt, damit sich die Haut ausreichend regenerieren kann.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Narben im Anschluss an eine Laserbehandlung nie komplett verschwinden werden. Natürlich kann dafür gesorgt werden, dass die Narben dank des Lasers weniger auffallen. Somit wirkt die Haut insgesamt ästhetischer und ansprechender. Allerdings wäre es ein Irrglaube zu meinen, dass am Ende gerade von großen Narben nichts mehr zu sehen ist. Den meisten Patienten reicht es aber aus, wenn die Narben in den Hintergrund treten. Diese lassen sich dann bei Bedarf auch leichter überschminken. Die Laserbehandlung von Narben verfolgt demnach eines oder beide der folgenden zwei Ziele:
Eine Alternative zur Narbenbehandlung mit dem Laser ist eine operative Narbenkorrektur.
Vor der Narbenbehandlung mit dem Laser wird der behandelnde Arzt den Patienten über die Möglichkeiten, Risiken und Grenzen der Behandlung aufklären. Außerdem gilt es zu klären, inwiefern der Patient zu Pigmentstörungen neigt. Denn diese stellen ein mögliches Risiko der Laserbehandlung dar. Blutverdünnende Medikamente sind spätestens eine Woche vor der Behandlung nicht mehr einzunehmen. Auch der Konsum von Nikotin sollte im besten Fall reduziert oder eingestellt werden, da dies die Wundheilung begünstigt.
Im schlimmsten Fall kann es zu Verbrennungen und zusätzlichen Narben bei der Behandlung mit dem Laser kommen. Durch einen fachkundigen Arzt und modernes Equipment lässt sich dieses Risiko minimieren. Folgende Nebenwirkungen können ebenso auftreten:
Wund- und Heilsalben und kühlende Kompressen sind sinnvoll, sofern der Arzt dies zur Nachsorge empfiehlt. Die Haut ist sehr gut vor der Sonne zu schützen. Ein Gang in die Sauna und Sport sind tabu. Auf Make-Up sollte an den behandelten Stellen zunächst verzichtet werden.
Letzte Aktualisierung am 12.09.2019.