Hallo Irinna,
sicher ist die Behebung der Einschränkung der Atmung eine Kassenleistung! Ob die Korrektur der äußeren Nase von der Gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird, entscheidet die Krankenkasse.
Sie sollten einen Nasenoperateur aufsuchen, wegen der Nasenscheidewand einen mit einer
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