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Jue-Marsch: “Hallo Irinna,
sicher ist die Behebung der Einschränkung der Atmung eine Kassenleistung! Ob die Korre”
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“Hallo Irinna,
sicher ist die Behebung der Einschränkung der Atmung eine Kassenleistung! Ob die Korrektur der äußeren Nase von der Gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird, entscheidet die Krankenkasse.
Sie sollten einen Nasenoperateur aufsuchen, wegen der Nasenscheidewand einen mit einer HNO-Ausbildung, und ihn bitten, Ihnen einen Kostenvoranschlag zu machen, den Sie dann bei der Krankenkasse einreichen mit der Bitte um Kostenübernahme.
Viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marsch”
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