Unter der Zahnkrone versteht man den sichtbaren Teil eines natürlichen Zahnes. Kann die Zahnkrone eines beschädigten Zahnes nicht mehr mit Hilfe einer Füllung, eines Inlays oder eines Veneers erhalten werden, so kann sie mit einer künstlichen Krone wiederhergestellt werden. Insbesondere kann dies der Fall sein, wenn eine Zahnbeschädigung unter das Zahnfleisch reicht, der Zahn wurzeltot/wurzelbehandelt bzw. tief abgebrochen ist oder Karies bzw. alte Füllungen bereits weit über den Zahn ausgedehnt sind.
Bei der Kronenherstellung kann nach einer Vollkeramikkrone, einer vollkeramischen verblendeten Goldkrone oder einer reinen Goldkrone unterschieden werden.
Vollkeramikkronen ohne Metallkern haben eine hervorragenden Ästhetik, die sich aus der naturähnlichen Lichtdurchlässigkeit des Materials ergibt und sind prädestiniert für den Einsatz im Frontzahnbereich. Außerdem muss der zahnfarbene Kronenrand nicht unter das Zahnfleisch verlegt werden, wodurch Zahnfleischirritationen bzw. Zahnfleischrückgang vermieden werden.
Dem verbliebenen Zahn wird durch Beschleifen die nötige Form gegeben, bevor die in einem zahntechnischen Labor gefertigte Krone aufgesetzt wird.
Insbesondere für Allergiker ist es ein großer Vorteil, dass Keramik ist ein sehr bioverträglicher Stoff ist, der keine Allergien auslöst.
Die keramischen Materialien entwickeln sich laufend weiter, so dass durch immer bruchfestere Werkstoffe heute auch Vollkeramikkronen im Seitenbereich möglich sind.
Auch eine Implantatversorgung ist mit Keramik möglich. Weitere Infos dazu lesen Sie hier.
Letzte Aktualisierung am 23.04.2020.