Unter gewissen Umständen finanziert die gesetzliche Krankenkasse eine Brustvergrößerung oder vielmehr eine Brustkorrektur. Voraussetzung dafür ist der Nachweis, dass die Patientin durch die Form ihrer Brust erhebliche Nachteile und großen psychischen Druck erleidet oder aber eine anormal geformte, unterentwickelte oder fehlende Brust hat. Die Entscheidungen für oder gegen die Kostenübernahme unterscheiden sich von Kasse zu Kasse sehr stark und sind obendrein abhängig vom Gutachten des behandelnden Facharztes oder gar von einem psychologischen Gutachten. „Leidensdruck“ ist allerdings für eine subjektive Größe und wird entsprechend auch so von den Fall-Entscheidern der gesetzlichen Krankenkassen behandelt.
Die Chancen auf eine Kostenübernahme der Brustkorrektur durch die Krankenkasse sind relativ gut, wenn beispielsweise:
In diesen Fällen liegt nicht nur eine ästhetische, sondern auch eine medizinische Begründung für den Eingriff vor, sofern die Fachärzte der Patientin dies auch ausreichend dokumentieren können.
Starker psychischer Druck allein muss kein ausreichendes Argument für die Entscheider der Krankenkassen sein, den Eingriff zu finanzieren.
Eine Erschlaffung des Brustgewebes, bedingt durch starke Gewichtsschwankungen, Schwangerschaften, Geburt und Stillzeit, die mit einer Veränderung von Form und Volumen der Brust einhergehen, kann nur auf eigene Rechnung der Patientin korrigiert werden.
Wie stark Betroffene leiden, weil sie nicht einer optischen Norm entsprechen, ist immer auch abhängig von der jeweiligen psychischen Stabilität, dem Selbstvertrauen und genügend „geistiger Unabhängigkeit“, um sich selbst akzeptieren zu können. Vielfach liegen bei starkem Leidensdruck noch andere Belastungen vor, die den Kummer verstärken, etwa massive Probleme in der Partnerschaft. Diese sind mit einer erfolgreichen chirurgischen Brustkorrektur nicht aus der Welt zu schaffen.
aktualisiert am 10.09.2019