Ab welchem Alter eine Haartransplantation in Frage kommt, hängt wesentlich von der Ursache für den Haarverlust ab.
Patienten, die beispielsweise aufgrund einer Erkrankung oder der Nebenwirkungen einer Chemotherapie ihr Haar verlieren, benötigen keine Transplantation. Im Regelfall gehen die Haarfollikel nicht verloren und werden nach einiger Zeit wieder aktiv.
Typisch männlicher Haarausfall (androgenetische Alopezie) kann bereits ab etwa 20 Jahren mit einer Haartransplantation rückgängig gemacht werden. Oft muss die Behandlung mehrfach wiederholt werden. Um die Erfolgsaussichten des Eingriffs besser abzuschätzen, benötigt der behandelnde Chirurg Unterlagen und Fotografien der Patientenfamilie. So kann er abschätzen, wie schnell und gravierend der erblich bedingte Haarverlust bei anderen Männern der gleichen Familie fortschreitet.
In einigen Familien bleibt bereits in jungen Jahren kaum noch „Spender-Material“ für eine Transplantation übrig. Dann verspricht eine vorschnelle Haartransplantation keinen Erfolg. Sinnvoller ist es, erst einmal mit Medikamenten oder Hormongaben dem Haarausfall entgegenzuwirken. Eingesetzt wird dabei der 5-alpha-Reductase-Hemmer. Dieser blockiert ein Enzym, das das männliche Sexualhormon Testosteron in Dihydrotestosteron (DHT) umwandelt. Wirkt das Enzym ungehindert, führt dies zu vermehrtem Haarausfall.
Patienten mit genügend Geduld warten das Ergebnis dieser Therapie ab. Lässt sich der Haarausfall zufriedenstellend stoppen oder begrenzen, dann ergibt eine anschließende Transplantation Sinn. Andernfalls gehen die mühsam verpflanzten Haarfollikel innerhalb kurzer Zeit erneut verloren.
Die verfügbare Menge an transplantierbaren eigenen Haar-Follikeln unterteilen Mediziner in „Norwood-Klassen“. Je höher der Wert, beispielsweise Norwood-Klasse 7, desto weniger brauchbares Follikel-Material ist für eine Transplantation verfügbar. Lässt sich mit Medikamenten der Haarausfall bei einer niedrigen Norwood-Klasse halten, stehen die Aussichten für die spätere Haarverpflanzung gut.
Bei Haar- und Gewebe-Verlust durch einen Unfall, Platz- und Schürfwunden oder Verbrennungen existiert keine grundsätzliche Altersbegrenzung für den Eingriff. Entstellende und daher belastende Schäden sollten nach Möglichkeit schnell behoben werden.
Allerdings ist die Anwuchs-Rate transplantierter Haarfollikel auf Narbengewebe stark eingeschränkt, sie liegt in einigen Fällen bei nur 50 bis 60 Prozent. In diesen Fällen sind mehrere Eingriffe notwendig, um ein zufriedenstellendes Ergebnis zu erreichen.
Rein kosmetische Korrekturen, beispielsweise wegen eines hohen Haaransatzes, Geheimratsecken oder zu spärlicher Augenbrauen, sollten erst nach Erreichen der Volljährigkeit erfolgen.
aktualisiert am 16.04.2019