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Forum für Schönheitsoperationen und SchönheitschirurgieForum Brustvergrößerung

Operationsmethoden - Leitlinien - Bottoming out und Rippling

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4 Beiträge - 466 Aufrufe
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medhelp  fragt am 16.11.2012
Guten Tag,
es wäre sehr freundlich, wenn ich auf folgende Fragen gute Antworten bekäme:
Bei einer Patientin wurden größere Implantate als vereinbart eingesetzt. (275 statt 175-200 - subglandulär bei sehr dünner frau). in der rechts. Brust wurde die Unterbrustfalte tiefer (als links) gesetzt und sehr nah an der Oberfläche geschnitten, daraus folgte ein implantatsdislokation, bottoming out und rippling, Kapselfibrose.
die rechts. axilläre naht störte so, dass sie den rehcten arm nicht heben konnte.
2 korrekturop mit austausch der implantate und submuskuläre einlagerung waren notwendig.
- sind die Folgen alle auf die rechts. schnittführung zurück zuführen? - ist die einlagerung subglandulär bei vertragswidriger verwendung größerer implantate noch richtig gewesen?
- ist die unterschiedliche schnittführung ein kennzeichen dafür, dass nicht nur der behandlende arzt sondern auch ein weiterer arzt mitoperiert hat?
- gibt es sog. leitlinien für die durchführung einer augmentation? wie z.B eine Verpflichtung vorher anzuzeichnen? Hat der arzt hier auch nicht gemacht.
Die Patientin musste zwei jahre schwer leiden, daher wäre ich für eine brauchbare Antwort sehr dankbar.
Beste Grüße

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suca  sagt am 16.11.2012
google mal nach dieser pdf, sie wird sicher ein paar Fragen beantworten:

[Link anzeigen]

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medhelp  sagt am 16.11.2012
Wow, vielen Dank!

Und mag ein Arzt vielleicht noch einen Tipp geben?
Schönes Wochenende vorab..

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Portrait Dr. med. Petra Berger, Ästhetische Chirurgie - Plastische Chirurgie Frankfurt Zürich Palma de Mallorca, Frankfurt, Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Dr. Berger  sagt am 16.11.2012
guten abend,

handelt es sich um einen rechtsfall? sind sie anwalt? dann wäre es sicher sinnvoll, den patienten zu einem medizinischen gutachter zu bringen. vorher kann auch bei einem niedergelassenen pc ein privatgutachten eingeholt werden. pauschalaussagen haben in diesem fall ohne befundliche untersuchung wenig sinn. was schriftlich vertraglich vereinbart wurde, findet sich im behandlungsvertrag, mündliche absprachen haben ohne zeugen meist das problem der kommunikation, dh jeder erinnert sich an das gespräch oder die vereinbarung auf seine eigene art und weise und es gibt da variationsbreiten von 360 grad.

adresslisten von ärzten in ihrer nähe gibt es bei den grossen fachverbänden zb dgpräc oder vdäpc.

mit den allerbesten grüssen,

dr berger

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