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Forum für Schönheitsoperationen und SchönheitschirurgieForum Brustvergrößerung

BrustVergrößerung mit Eigenfett

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4 Beiträge - 201 Aufrufe
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kathrin36  fragt am 29.10.2015
Hallo ich habe mir vor vier Wochen eine Bauchdeckenstraffung mit fettabsauggung plus Eigenfett in die Brust machen lassen,unmittelbar nach Op bekam ich so einen roten Streifen unter der Brust und ein paar tage danach als ich ohne Abschlussuntersuchung nach Hause bin weil kein Arzt kam und es hieß ich muss jetzt gehen,entzündete sich der Bauchnabel, ich rief die Notfallnummer an ,da meldete sich keiner nach dem Wochenende ging ich in die Praxis ,es hieß kühlen sie die brust und mit dem Bauchnabel das wäre normal.Nach 14 tagen wo beides nicht besser wurde bestand ich auf Untersuchung vom NAbel, viel der Ärztin auf das sie im Nabel einen Tupfer bzw.yellow Kit wie sie es nannte vergessen hat,sie zog es raus nach 14 tagen, die brust bekam keine weitere Beachtung .Nach weiteren 10 tagen bestand ich auf Antibiotikum weil mir jetzt klar war es muss eine Entzündung sein an der Brust, dieses schlug nicht an doch die Ärztin schickte mich wieder heim,nach vier Wochen hatte sich so ein abszess gebildet der operativ entfernt werden mußte,mir fehlt jetzt die Hälfte der Brust bzw viertel es ist entstellt und verkrüppelt,sie räumte ein zu viel fett in die brust gemacht zu haben dadurch sei eine zu große Spannung aufgetreten und es hat sich entzündet.Meine frage was soll ich tun ,wer kommt für den Wiederaufbau auf,ist es ein Ärzte Fehler weil sie als nicht gehandelt hat,hätte ich direkt nach op Antibiotika bekommen wäre es dann weggegangen?

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Portrait Dr. med. Mark A. Wolter, Tätigkeitsschwerpunkt: Ästhetisch-plastische Chirurgie, Berlin und Zürich, Chirurg (Facharzt für Chirurgie)
Dr. Wolter  sagt am 30.10.2015
Hallo Kathrin.
Das ist eine sehr unschöne Geschichte und ich kann mir etwas vorstellen, wie der Busen nach so einer Entzündung aussieht. Aus der Ferne ist es leider viel zu komplex, u mitteilen zu können. Grundsätzlich sollten sie zunächst mit dem Arzt/der Klinik besprechen, wie man das korrigieren kann und wer die Kosten trägt (eine Begleitperson als Zeugen mitnehmen). Evtl holen Sie sich auch noch eine zweite Meinung. Wenn die Klinik nicht entgegen kommt, wobei das vermutlich in einer Korrektur zu Selbstkosten wäre, ist der Gang zu Rechtsanwalt zu überlegen. So wie sie es schildern, hätte das wegen der zu späten Antibiotika gäbe evtl auch Erfolg-das Problem ist aber immer der Nachweis, den sie in aller Regel erbringen müssen. Deswegen ist eine Einigung, ggf auch mit der Schlichtungsstelle der Vereinigung der plastischen Chirurgen oder der Ärztekammer meist schneller und sinnvoller als ein Rechtsanwalt und ein langer Prozess...ich wünsche Ihnen alles gute und eine schnelle Einigung und Korrektur des Befundes.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolter Berlin/ Zürich

[Link anzeigen]
+49-30-88001855

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kathrin36  sagt am 30.10.2015
Erstmal vielen Dank für Ihre Antwort, ich war bei der Ärztin sie möchte es unbedingt über die Kasse abrechnen sie sagte sie schreibt es so das die übernehmen,zb Narbenverwucherung schmerzen etc.Ich hatte ja auch eine Versicherung abgeschlossen für den Fall das etwas passiert,aber sie will unbedingt über sie Kasse abrechnen,aber die Frist der Versicherung läuft ja auch ab wo man eine Komplikation angeben muß. Meine Theorie dazu ist,wenn die versicherung den Fall untersucht wird schnell klar das es am Arzt liegt,sie hat den Fehler sogar selbst eingeräumt und gesagt das sie zu viel fett reingemacht hat und dadurch die Spannung zu groß war dadurch die Entzündung,das könnte man an den Spannungsblasen sehen die entstanden sind.Jedenfalls sagt die versicherung nö da sind wir nicht zuständig da muss die versicherung der Ärztin ran,dann würde sie steigen und hätte schlechte Kritik da die gerade vor der Eröffnung einer eigenen Praxis in eigener Villa steht mit einem Kollegen wäre das sicher nicht gut.Als ich sagte ich bräuchte eine Garantie ansonsten muss ich zum Anwalt, da kam ihre Schwester wäre Anwalt die verklagt tagtäglich Leute das wäre keine gute Idee und dann hätte ich schon den Fehler gemacht nochmal zu ihr zu kommen um die wunde nach op zu versorgen,vorher sagte sie mir aber das die versicherung Arztgebunden ist und wo hätte ich hingehen sollen,was soll ich nur tun ich habe Angst wenn ich es über ein Anwalt mache das es jahrelangen Prozess gibt und ich gar keinen Aufbau bekomme,gehe ich nicht zum Anwalt besteht aber die Möglichkeit das die Ärztin mich jetzt beruhigt und am ende trotzdem keiner bezahlt.Was soll ich nur tun

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Portrait Dr. med. Mark A. Wolter, Tätigkeitsschwerpunkt: Ästhetisch-plastische Chirurgie, Berlin und Zürich, Chirurg (Facharzt für Chirurgie)
Dr. Wolter  sagt am 30.10.2015
Hallo Kathrin.
Die medassure oder folgekostenverischerung sind nicht arzt gebunden. Sie können zu einem anderen Chirurgen gehen und es korrigieren lassen. Das führt ggf. zu einem schlechteren Rating ihrer Ärztin bei der Versicherung, ist aber nicht zu ihrem Nachteil. Es über die gesetzliche kk zu machen, halte ich für problematisch und auch eigentlich Kassenbetrug. Ihr Ärztin mag das verantworten wollen, korrekt ist es sicher nicht. Wenn es übernommen würde, wäre es immerhin auch nicht zu ihrem Nachteil. Richtig ist, dass, sobald ein Anwalt ins Spiel kommt, das Ganze ewig dauert und der Ausgang für die unsicher ist und sie in dieser Zeit kein Korrektur machen lassen können/sollten. Am besten wäre es, wenn sie sich das Honorar zurückgeben lassen würden (Preis miuns Implis, Klinik, Anästhesie) und dann, ohne das vorher anzukündigen, eine Korrektur bei einem Arzt ihrer Wahl über ihre Versicherung machen lassen würden. Im Zweifel müssen sie da sowieso etwas zuzahlen, insofern wäre dieses Vorgehen gerechtfertigt. Sie haben in aller Regel die Versicherung selber abgeschlossen, insofern sind auch nur sie der Partner der Versicherung, nicht die Ärztin....

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolter Berlin/ Zürich

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+49-30-88001855

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