Ma-Wolter:“Hallo Kathrin. Die medassure oder folgekostenverischerung sind nicht arzt gebunden. Sie können zu ei”Mehr“Hallo Kathrin. Die medassure oder folgekostenverischerung sind nicht arzt gebunden. Sie können zu einem anderen Chirurgen gehen und es korrigieren lassen. Das führt ggf. zu einem schlechteren Rating ihrer Ärztin bei der Versicherung, ist aber nicht zu ihrem Nachteil. Es über die gesetzliche kk zu machen, halte ich für problematisch und auch eigentlich Kassenbetrug. Ihr Ärztin mag das verantworten wollen, korrekt ist es sicher nicht. Wenn es übernommen würde, wäre es immerhin auch nicht zu ihrem Nachteil. Richtig ist, dass, sobald ein Anwalt ins Spiel kommt, das Ganze ewig dauert und der Ausgang für die unsicher ist und sie in dieser Zeit kein Korrektur machen lassen können/sollten. Am besten wäre es, wenn sie sich das Honorar zurückgeben lassen würden (Preis miuns Implis, Klinik, Anästhesie) und dann, ohne das vorher anzukündigen, eine Korrektur bei einem Arzt ihrer Wahl über ihre Versicherung machen lassen würden. Im Zweifel müssen sie da sowieso etwas zuzahlen, insofern wäre dieses Vorgehen gerechtfertigt. Sie haben in aller Regel die Versicherung selber abgeschlossen, insofern sind auch nur sie der Partner der Versicherung, nicht die Ärztin....