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Forum für Schönheitsoperationen und SchönheitschirurgieForum Brustvergrößerung

Welche Rechte haben Patienten?

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5 Beiträge - 533 Aufrufe
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rendezvous  fragt am 10.10.2010
Vor zwölf Tagen habe ich mir meine Brüste vergrößern lassen,wärend Beratungsgespräch habe ich mir Snittführung an der Brustwarze gewünscht,ich habe Doktor gesagt der Schnitt in der Brustfalte wird mir stören,der Doktor war eiverstanden.Und was passier dann , ich wache nach der OP auf und stelle fest erstens, dass sie haben mir nicht meinen BH angezogen (doktor sagte: ich mußte in Krankenhaus Sport-Bh mitbringen) und zweitens,habe ich dann zu Hause entdeckt ,Schnittführung wurde anders gemacht u.z. in der Brustfalte,nach zehn Tage bin ich zum Fadenzien gegangen und natürlich meine erste Frage war über Schnittführung,und wissen Sie was Doktor mir geantwortet,genauso wie ich vermutet habe,er sagte :es tut mir leid ,ich habe verwechselt ,ich weiß nicht wie konnte so was passieren ,aber jetzt kann man sowieso nicht ändern,und was soll ich jetzt machen,wie soll ich damit leben,enschuldigung reicht mir nicht,wie kann man überhaupt so arbeiten,es ist doch voll verantwortungslos,ich habe schlislich für OP fast 6000 € bezahlt und wie ich jetzt sehe Qualität entspricht nicht den Preis . Ich möchte gern wissen ,welche Rechte ich habe und was kann ich unternehmen?

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Portrait Dr. med. Petra Berger, Ästhetische Chirurgie - Plastische Chirurgie Frankfurt Zürich Palma de Mallorca, Frankfurt, Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Dr. Berger  sagt am 10.10.2010
Ja guten morgen,

Ich verstehe ihren aerger.
also die schnittfuehrung oder die groesse werden am besten vor der op schriftlich vereinbart. Wenn sie es nicht tun, dann haben sie nichts in der hand. Ich verstehe ihre veraergerung. Koennen sie damit das ganze ungeschehen machen? Ich glaube nicht. Gefaellt ihnen die brust denn sonst auch nicht? Gibt es sonst probleme? Ich schlage vor, die wundheilung abzuwarten, bei machen patienten sieht man den zugang ueberhaupt nicht mehr, so oder so.
Meine empfehlung waere wirklich nach vorne zu schauen denn der aerger bringt sie nicht weiter. Es sei denn der zugang wurde schriftlich vereinbart. Dann koennten sie den patienten verklagen. Dann ahben sie 2000 euros anwaltskosten und bekommen 2000 euros gutgeschrieben, verstehen sie was ich meine?

Alles liebe,

Dr petra berger
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rendezvous  sagt am 10.10.2010
Danke für Ihre Antwort,ich versuche ja nach vorne zu schauen,so einfach es ist leider nicht,ich bin mit Ergebnis auch algemein nicht zufrieden:die Brüste sind nicht richtig simmetrisch,linke guckt etwas mehr zur Seite ,aber Dok. merkt das nicht,er sagte es ist noch kein Endergebniss.Natürlich wurde vor der OP alles dokumentiert(Schnittführung,Implantant-form und Größe) und beiderseits unterschrieben,leider Kopie von Dokument habe ich nicht gemacht.Ich möchte ihn nicht verklagen,ich möchte nur das die Ärtzte hinter Geld auch Patienten mit Ihre Gefühle und Lebensvorstellungen sehen,wir -Patienten sind doch lebendigen Menschen.

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Clubbie  sagt am 10.10.2010
Hallo Rendezvous,
sprich mit dem Arzt. Wenn er sich nicht an die vereinbarte Schnittführung gehalten hat und es offenbar keine zwingenden medizinischen Gründe dafür gab, dann ist das Körperverletzung - weil Du eben für den Eingriff durch die Brustfalte kein Einverständnis erteilt hast. Damit steht Dir eigentlich Schmerzensgeld und Schadenersatz zu. Wenn Du Dich mit dem Arzt nicht einigen kannst, dann lass Dich bitte von einem Medizinrechtler beraten. Einen Gutschein für ein kostenloses Beratungsgespräch findest Du auf [Link anzeigen]; selbstverständlich muß der Arzt Deine Anwaltskosten tragen, wenn Du den Prozess gewinnst! Also nix mit "2000 Euro an den Anwalt, 2000 Euro vom Arzt". Kopf hoch - und lass Dir das nicht gefallen! Ärzte sind keine Götter, sondern zumindest auf gleicher Augenhöhe Vertragspartner!
Du hast im übrigen einen Rechtsanspruch darauf, Kopien sämtlicher Unterlagen zu bekommen - also bitte ihn doch einfach mal darum, er sollte das wissen.

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Portrait Dr. med. Petra Berger, Ästhetische Chirurgie - Plastische Chirurgie Frankfurt Zürich Palma de Mallorca, Frankfurt, Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Dr. Berger  sagt am 10.10.2010
guten abend, da scheint wieder was unterwegs zu sein. nochmal, ein medizinischer grund lässt sich sehr oft finden das ist sogar ganz einfach und eine klage aufgrund des falschen zugansweges wäre nicht nur übertrieben sondern auch kontraproduktiv. man muss nämlich die bilanz ziehen was für stress und negativität man sich damit einhandelt und was es einem letztendlich bringt.finaziell menschlich und energetisch.für die meisten menschen würde die bilanz in diesem falle nicht gut ausfallen, für einige aber würde sie vielleicht etwas wie befriedigung verschaffen.das muss man für sich selber sehen. es stimmt schon, wenn sie durchkommen mit der klage haben sie aussicht auf (nicht besonders viele euros)und die kosten zahlt dann die versicherung des arztes.wenn sie nicht durchkommen zahlen sie den anwalt und wohl auch die prozesskosten und die sind bekanntlich auch nicht besonders billig. es stimmt schon, es sind ein paar merkwürdige leute in der ästhetik unterwegs aber ich wage zu behaupten dass die allermeisten ihren medizinischen hintergrund nicht vergessen haben und sich ehrlich und professionell um ihre patienten kümmern.

genauso wie die allermeisten patienten nett lieb und friedlich sind und es nur wenige gibt die einfach nie zufrieden sein werden und die es sich und ihrer umwelt und auch dem behandelnden arzt mit vorliebe sehr sehr kompliziert gestalten. also es gibt solche und solche und immer zwei seiten der medaille.

beste grüsse und schönen abend,

dr petra berger
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