Ich verstehe ihren aerger. also die schnittfuehrung oder die groesse werden am bes”Mehr“Ja guten morgen,
Ich verstehe ihren aerger. also die schnittfuehrung oder die groesse werden am besten vor der op schriftlich vereinbart. Wenn sie es nicht tun, dann haben sie nichts in der hand. Ich verstehe ihre veraergerung. Koennen sie damit das ganze ungeschehen machen? Ich glaube nicht. Gefaellt ihnen die brust denn sonst auch nicht? Gibt es sonst probleme? Ich schlage vor, die wundheilung abzuwarten, bei machen patienten sieht man den zugang ueberhaupt nicht mehr, so oder so. Meine empfehlung waere wirklich nach vorne zu schauen denn der aerger bringt sie nicht weiter. Es sei denn der zugang wurde schriftlich vereinbart. Dann koennten sie den patienten verklagen. Dann ahben sie 2000 euros anwaltskosten und bekommen 2000 euros gutgeschrieben, verstehen sie was ich meine?