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Clubbie: “Hallo Rendezvous,
sprich mit dem Arzt. Wenn er sich nicht an die vereinbarte Schnittführung gehalten”
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“Hallo Rendezvous,
sprich mit dem Arzt. Wenn er sich nicht an die vereinbarte Schnittführung gehalten hat und es offenbar keine zwingenden medizinischen Gründe dafür gab, dann ist das Körperverletzung - weil Du eben für den Eingriff durch die Brustfalte kein Einverständnis erteilt hast. Damit steht Dir eigentlich Schmerzensgeld und Schadenersatz zu. Wenn Du Dich mit dem Arzt nicht einigen kannst, dann lass Dich bitte von einem Medizinrechtler beraten. Einen Gutschein für ein kostenloses Beratungsgespräch findest Du auf [Link anzeigen]; selbstverständlich muß der Arzt Deine Anwaltskosten tragen, wenn Du den Prozess gewinnst! Also nix mit "2000 Euro an den Anwalt, 2000 Euro vom Arzt". Kopf hoch - und lass Dir das nicht gefallen! Ärzte sind keine Götter, sondern zumindest auf gleicher Augenhöhe Vertragspartner!
Du hast im übrigen einen Rechtsanspruch darauf, Kopien sämtlicher Unterlagen zu bekommen - also bitte ihn doch einfach mal darum, er sollte das wissen. ”
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