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Forum für Schönheitsoperationen und SchönheitschirurgieForum Brustvergrößerung

Schwerer Verlauf Implantattausch wegen KF - Krankschreibung

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7 Beiträge - 528 Aufrufe
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Karimba  fragt am 08.11.2012
Guten Abend,

Ich bräuchte dringend Hilfestellung bei folgendem Problem: Ich habe im August einen Implantattausch wegen einer starken KF Grad II-IV vornehmen lassen, weil ich starke Schmerzen hatte und die Brust auch deformiert war. Ich habe dafür unbezahlten Urlaub von 6 Wochen eingereicht.
Leider heilt die Brust nicht und schwillt immer wieder bei Belastung am Brustmuskel unter starken Schmerzen steinhart und mit Volumenzuwachs an (bis 20% größer). Durch die Störung kam es schon zu einer Rötung und dem Aufplatzen der Naht (es ist immer noch unklar, warum die Brust anschwillt bei Belastung - möglicherweise durch einen Bluterguss, Serom oder umgeklappten Brustmuskel - das ist noch unklar). Das Implantat (Polyurethanoberfläche) konnte mit antibiotischen Spülungen gerrettet werden. Die Wundheilung der wiederaufgegangenen Narbe dauert noch an. Nun sind 2,5 Monate vergangen in denen ich nicht arbeiten konnte, die ich privat (unbezahlter Urlaub) abgefangen habe. Mich treibt das ganze finanziell langsam in den Ruin und auch mein Arbeitgeber setzt mich nachvollziehbar unter Druck. Ich dränge nun auf ein MRT zur weiteren Abklärung - eine Zusatzversicherung gegen OP-Folgekosten habe ich abgeschlossen. Die betriffft aber natürlich nicht das Krankengeld.

Besteht in diesem Ausnahmefall einer medizinisch indizierten (2012)Operation, die ursprünglich (2004) kosmetisch war die Möglichkeit einer eventuellen Krankschreibung?

Welche Optionen habe ich? Ich arbeite als Stewardess und bin definitiv nicht flugdiensttauglich (die Flugdiensttauglichkeit ist oft enger gefasst, als die normale Arbeitsfähikgeit). Anders wäre es in einem Bürojob, da wäre alles einfacher.

Vielen Dank für Informationen, die mich vielleicht weiter bringen!

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Karimba  sagt am 08.11.2012
Mir ist ein Tippfehler unterlaufen - der Grad der Kapselfibrose war III-IV.

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piet  sagt am 08.11.2012
Hallo,
Ich glaube diese Frage,kann dir nur einer der Experten beantworten. Hast du schon mal mit deinem Frauenarzt über dein Problem gesprochen?Ich finde das ist die einzige Option,aber ich kenne mich mit den Gesetzlichen Gegebenheiten auch nicht so aus.Was sagt dein PC zu deiner Lage?L.G.

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Karimba  sagt am 08.11.2012
Danke für Deine Antwort Piet - mein PC weicht bisher aus und lässt sich nicht so richtig auf das Thema ein - ich nehme an, dass es rechtlich kritischer Bereich ist. Es ist nur traurig, dass ich mir beim Skifahren das Bein hätte brechen können - nur so zum Spaß fahren und wäre abgesichert. Die OP habe ich wegen starker seelischer Belastung vornehmen lassen - aber dennoch ist es etwas anderes. Wahrscheinlich ist es meinem PC ganz reccht, weil ich es auch bisher immer noch so hinbekommen habe. Ich finde es ja auch völlig in Ordnung, dass man sich für eine solche Operation Urlaub nimmt, aber da der Verlauf völlig atypisch ist bringt es mich wirklich in eine Notlage. Ich verstehe auch nicht, warum er sich windet wie ein Aal, so jedefalls kommt es mir vor wenn ich das Thema anspreche. Ich bin aber auch nicht der Typ Mensch, der in einer deutlichen Sprache Dinge einfordern kann und gehe dann eher schnell in die Defensive. Mein PC geht davon aus, dass die Sache Monate dauern kann. Noch ist ja völlig unbekannt, warum die Brust so massiv auf jede Bewegung reagiert.

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piet  sagt am 08.11.2012
Hallo,ich würde da einfach nicht locker lassen,auch wenn es dir schwer fällt.Denn es geht ja schließlich um eine ganze Menge,er müsste ja eigendlich auch darum bemüht sein die Ursache herauszufinden.
Ich würde an deiner Stelle mal mit meinen Frauenarzt darüber reden,er kann vielleicht doch etwas für dich tun.Ich denke die kennen sich eher mit den Gesetzen in solchen Fällen aus.Eine Frage kostet nichts und man sollte nichts unversucht lassen.Ich wünsche dir viel Kraft und Glück.L.G.




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piet  sagt am 08.11.2012
Eure Ärzte die die Flugtauglichkeit bestätigen,können die nichts für dich tun,wenn sie feststellen das du Fluguntauglich bist?

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Karimba  sagt am 08.11.2012
Piet das wäre vielleicht noch eine Möglichkeit wenn alle Stricke reissen. Nun weiss ich aber nicht, ob die Bescheinigung der Flugdienstunfähigkeit auch Krankengeld auslöst... Aber dann muss ich direkt zu meinem Arbeitgeber - denn dort ist die für mich zuständige Stelle, die meine Flugdiensttauglichkeit feststellt. Den hätte ich eigentlich soweit wie möglich gerne rausgehalten. Ich habe einen Vorgesetzten informiert, aber eher im Vertrauen und will es nicht zu offiziell machen. Ist für mich halt ein doofes Thema - und ich finde das Thema Brustvergrößerung hat halt auch immer so ein bissel ein "Gschmäckle", wenn Du verstehst, was ich meine. Danke für Deine lieben Wünsche....

Schön, wenn sich hier noch einer der Ärzte melden könnte - die können da sicherlichlich sachdienliche Hinweise geben :-)

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