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krankenkasse

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6 Beiträge - 461 Aufrufe
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cocologo  fragt am 17.11.2007
Sehr geehrtes Ärzteteam

Eine kleine Frage bezüglich meiner Krankenkasse. Ich habe vor 6 Jahren eine Kostengutsprache zur Korrektur meiner starken Brustasymmetrie (links AA, rechts C) erhalten. Ich erhielt ein Implantat auf der rechten Seite und eine Straffung links. Nun habe ich leider eine Kapselfibrose und das Implantat muss ausgewechselt werden. Mein Arzt meinte, es sei nicht nötig dafür eine Kostengutsprache bei der Kasse einzuholen, es sei die Pflicht der Kasse, diesen medizinisch notwendigen Eingriff zu übernehmen, da Sie die Fehlbildung anerkannt haben. Kann ich mich darauf verlassen? Ist das die gängige Praxis, oder hätten Sie als Arzt auch in diesem Fall eine Kostengutsprache der Kasse abgewartet. Obwohl der Eingriff natürlich nötig ist und es sich um eine Fehlbildung handelt?

Mit bestem Dank

Stefanie

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Portrait Dr. med. Petra Berger, Ästhetische Chirurgie - Plastische Chirurgie Frankfurt Zürich Palma de Mallorca, Frankfurt, Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Dr. Berger  sagt am 18.11.2007
guten abend,

wenn ihnen die op vor 6 jahren aus medizinischen gründen genehmigt wurde, wird wohl auch jetzt die op übernommen werden.

wenn ihr arzt sie einfach operiert und sich nicht um die klärung der kostenübernahme kümmert, ist es hinterher sein problem, falls es nicht übernommen wird, und nicht ihres;-))))).
schauen sie in diesem fall bitte einfach nur, daß sie niht noch getrennt eine honorarvereinbarung unterschreiben ;-)

ansonsten können sie einfach bei ihrem zuständigen sachbearbeiter nachfragen, dann hätten sie mehr klarheit.

alles gute für sie,

dr petra berger
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Portrait Dr. med. Juliane Bodo, Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie, Berlin, Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Dr. Bodo  sagt am 19.11.2007
Hallo cocologo,

meiner Meinung nach sollten Sie auf jeden Fall vorher bei Ihrer Krankenkasse nachfragen!
Es wird mit großer Wahrscheinlichkeit dann auch von der Krankenkasse bewilligt. Wenn Sie es einfacch operieren lassen gibt es bei Implantaten hinterher immer Schwierigkeiten, da die Kasse dann erstmal denkt, es war ein ästhetischer Eingriff. Ich habe auch erlebt, dass die Kasse zwar die Operation bewilligt hat, aber nicht das Einsetzen eines neuen Implantates.
....und ob es dann hinterher wirklich nur das Problem Ihres Operateurs ist kann man dann nur hoffen!!

Alles Gute und herzliche Grüße

Dr. J. Frucht

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Portrait Dr. med. Petra Berger, Ästhetische Chirurgie - Plastische Chirurgie Frankfurt Zürich Palma de Mallorca, Frankfurt, Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Dr. Berger  sagt am 20.11.2007
guten tag,

man braucht da nichts zu hoffen, ich habe mich noch einmal juristisch beraten lassen und im streitfall muß der kassenarzt die Implantate bezahlen und nicht der patient und der kassenarzt bekommt eventuell dazu noch gratis ein disziplinarverfahren.

ist auch logisch, wenn sie keine honorarvereinbarung unterschreiben, müssen sie nicht zahlen.

beste grüße aus frankfurt,

ihre dr petra berger
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cocologo  sagt am 20.11.2007
Sehr geehrte Frau dr. Berger, sehr geehrte Frau dr. Frucht

Vielen Dank für Ihre Antworten. Offensichtlich sieht das jeder Arzt ein bisschen anders, was das "richtige" vorgehen in diesem Fall ist. Ich habe mich auch noch etwas erkundigt und es ist anscheinend wirklich so, dass wenn der Arzt falsch informiert bzgl. Kassenleistung, er für die Operationskosten aufkommen muss. Da mein Arzt Zitat: 100% sicher ist, dass die Kasse zahlt und er das auch vor meiner Schwester gesagt hat, nehme ich mal an, dass meine Chance im falle, dass die kasse nicht zahlen will, nicht schlecht stehen.
Für Ihre Infos danke ich Ihnen bestens!

liebe Grüsse

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Portrait Dr. med. Petra Berger, Ästhetische Chirurgie - Plastische Chirurgie Frankfurt Zürich Palma de Mallorca, Frankfurt, Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Dr. Berger  sagt am 20.11.2007
guten abend,

es kommt nicht darauf an, wie ein arzt das "sieht"oder was er "hofft", sondern wie es juristisch geregelt ist und das ist in diesem fall eindeutig.entweder weiß man das oder man weiß es nicht.
wenn man es nicht weiß, sollte man das zugeben und sich erkundigen.

wenn sie keine zusätzliche honorarvereinbarung unterschreiben, ist alles klar.

alles gute für sie

dr petra berger
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