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2 Beiträge - 885 Aufrufe
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4jan79  fragt am 29.12.2011
Hallo ihr Lieben,

wie ich vor 2 Tagen feststellen musste, gehöre ich auch zu den Trägern der Skandal-Implantate und bin völligst verunsichert, wie ich vorgehen soll. Werde am besten kurz mal den Verlauf schildern...

Anfang September diesen Jahres habe ich einen Knoten zwischen Brust und Achsel festgestellt. Laut meiner Frauenärztin hieß es, dass es ein Lymphknoten sei und es sein kann, dass dieser aufgrund der Achselrasur angeschwollen sei. Ich sollte es weiter beobachten und wenn es binnne 2 Wo nicht weg sei, nochmals vorbeikommen. Nun nach 14 Tagen war der Knoten immernoch da, so dass ich erneut hinging. Nach Ultraschall der Brust sagte sie erneut, dass es unauffällig aussehe, es sich nicht vergrößert hat und somit sicher vom Rasieren käme. Wieder hatte ich keine Ruhe, so dass ich einige Zeit später zu meinem Hausarzt ging. Dieser sagte auch, es wäre beweglich und somit nicht auffällig. Ich sollte abwarten, käme sicher von rasieren. Wieder hatte ich keine Ruhe, also ging ich zur Internistin. Diese machte dann erneut einen Ultraschall und gab mir die gleiche Aussage,,, Rasurbeding... Irgendwann danach hatte ich zufällig einen Termin bei der Frau meines Hausarztes (praktiziert in gleicher Praxis). Sie sagte, man solle danach gehen und überwies mich zur Mammografie. Die Mammografie wurde im Brustzentrum gemacht, Aussage, dass die Burst sowie die Inleys gut und unauffällig aussehen. Schwierig wäre allerdigns die Lymphstelle zu sehen, da es seitlich liegt. Somit Aussage vom Arzt. Keine Unruhe, sondern weiter beobachten und schließlich nach paar Monaten einen weiteren Ultraschall. Das war für mich dann schon beruhigend. Vergangene Woche hatte ich einen Termin bei meinem HAUT-Arzt, um eine Screening zu machen. man stellte fest, dass ein Leberfleck vorsichtshalber entfernt werden soll. Ich fragte darauf, ob es möglichh sei, dass deshalb der Lymphknoten so geschwollen sei.... Die Ärztin tastete den Knoten ab und überwies mich sofort zur Sonografie... meinte aber dass er beweglich sei und es nichts auffälliges gäbe, aber danach gegangen werden muss... Am Dienstag war ich dann zur Sonografie in einer Radiologischen Praxis. Die Ärztin holte eine Kollegin dazu, weil sie nicht sicher war, wie sie das Bild deuten soll. Beide kamen zum Entschluss, dass es sein könnte, dass Silikon ausgetreten sei und die Implantate an einer Stelle beschädigt wirken. Das war für mich erstmal ein Schock, weil ich damit überhaut nicht rechnete. Sie haben gesagt, dass sie den Befund zum überweisenden Doc (HAUTarzt) schicken mit der Empfehlung, ein MRT machen zu lassen...

Als ich zu Hause war ließ mir das alles keine Ruhe so dass ich begann zu googeln... Ich wußte ja über den Medienskandal Bescheid, allerdings der Meinung, dass es nur die französische Firma PIP betrifft. Nach Recherche im Internet stellte sich allerdings raus, dass die holländische Firma ROFIL diese Implantate ebenfalls vertrieben hat, als M-Implants... Ich schaute in meinen Implantatsausweis und musste mit Erschrecken feststellen, dass das genau meine Implantate betrifft. Ich gab den Implantats-Code in Google ein und stieß auf ein Schreiben vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen vom Juli 2010. Hier steht, dass die Modelle IMGHC-TX der Firma Rofil jenen Produkten der PIP entsprechen... Dieses Modell ist das, was mir im Jahre 2003 eingesetzt wurde....

Wenn ich A und B zusammenzähle, dann gehe ich von aus, dass die Implantate gerissen sind und der Lymphknoten daher so dick ist.


Wie gehe ich hier am besten vor?
Werde wahnsinnig, da alle zwischen den Jahren geschlossen haben...
Meinen Chirurg habe ich nach 8 Jahren mobil kontaktiert, er war nicht begeistert, dass ich ihn in seinem Urlaub diese Nachricht übermittle. Aber hätte mein Arzt nicht spätestens im JULI 2010 schon Bescheid wissen müssen und seine Patientinnen darauf hinweisen müssen???

Wie geht man in diesem Fall voraus? Ich habe eine 10 jährige Tochter, deren Vater bereits verstorben ist... brauche dringenden Rat, auch in Bezug auf eine mögliche Klage und der anfallenden Kosten.


Vielen Dank im Voraus,
liebe Grüße Nicole

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greeneyes  sagt am 29.12.2011
hi 4jan

du solltest...

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) empfiehlt Patientinnen mit PIP-Brustimplantaten, wegen des Risikos möglicher Rissbildungen in jedem Fall ihren implantierenden Arzt oder ihre Klinik aufzusuchen. Ziel dieser vorbeugenden Sicherheitsmaßnahme ist eine individuelle Risikoabwägung bei den betroffenen Patientinnen. Nur so kann im Einzelfall über geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung entschieden werden.

Grundsätzlich sollten Brustimplantat-Patientinnen zunächst überprüfen, oder mit Hilfe ihres Arztes bzw. ihrer Klinik überprüfen lassen, ob bei Ihnen Implantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothese (PIP) verwendet wurden. Falls dies der Fall ist, sollte im Gespräch mit dem implantierenden Arzt untersucht werden, ob die Implantate erkennbar geschädigt sind oder nicht. Im nachgewiesenen Fall einer Beschädigung bzw. Rissbildung ist grundsätzlich eine Explantation zu empfehlen, um weitergehende Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Eine pauschale Empfehlung an alle Patientinnen, PIP-Brustimplantate grundsätzlich entfernen zu lassen, spricht das BfArM hingegen derzeit nicht aus.

Aufgrund des hohen Risikos einer gesundheitsgefährdenden Rissbildung waren Vertrieb und Verwendung von PIP-Brustimplantaten bereits im April 2010 europaweit untersagt worden. Zwischenzeitlich war darüber hinaus bekannt geworden, dass bei PIP-Brustimplantaten illegal minderwertiges Industriesilikon verwendet wurde. Dies unterliegt nicht denselben strengen Qualitätsanforderungen wie medizinisches Silikon.

In einer jetzt durchgeführten Untersuchung der französischen Gesundheitsbehörden konnte ein Zusammenhang zwischen PIP-Brustimplantaten und möglichen Krebserkrankungen nicht nachgewiesen werden. Die zuständigen Gesundheitsbehörden in Europa werden allerdings wenn nötig weitere Untersuchungen vornehmen. Abhängig vom Ergebnis dieser Untersuchungen können mögliche weitergehende Empfehlungen derzeit nicht ausgeschlossen werden.

Um eine möglichst umfassende Information der betroffenen Patientinnen sicher zu stellen, wird das BfArM die zuständigen Landesbehörden informieren und empfiehlt auch den Kliniken selbst, aktiv Kontakt zu ihren Patientinnen aufzunehmen. Grundsätzlich fordert das BfArM Ärzte in diesem Zusammenhang nochmals auf, ihrer Meldeverpflichtung nachzukommen.

In Frankreich waren mehr als 1.000 Fälle von gerissenen PIP-Brustimplantaten gemeldet worden, die Gesamtzahl von Patientinnen mit PIP-Brustimplantaten liegt dort bei 30.000. In Deutschland waren Stand 22.12.2011 insgesamt 19 Fälle gemeldet worden, die Gesamtzahl der Patientinnen mit PIP-Brustimplantaten ist nicht bekannt.
mfg

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