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Expertenrat gefragt-Abweichung vom Kostenvoranschlag

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5 Beiträge - 1539 Aufrufe
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Sternchen2812  fragt am 19.06.2009
hallo zusammen,

freue mich natürlich über jede antwort, aber würde gerne von einem arzt wissen wie das gehandhabt wird.

die sache sieht folgendermaßen aus: ich wurde im januar operiert und hatte von oktober einen kostenvoranschlag von 2880 euro von der klinik. mein pc operiert in einem kkh in dem er belegbetten hat. zuerst hat die kasse die reinen klinikkosten übernommen. gestern kam ein brief von der klinik mit bitte um zahlung der rechnung. die kasse hat es jetzt im nachhinein abgewiesen. allerdings ist das fiese daran dass die kosten sich auf über 4100 euro belaufen. jetzt würde ich natürlich gerne wissen ob eine so starke abweichung rechtens ist bzw. ob das kkh das einfach so machen kann ohne mich vor der op zu informieren dass der satz nach oben gegangen ist?!

ich hoffe irgendwer kann mir da einen rat geben.

liebe grüße und ein schönes we

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Portrait Dr. med. Mark A. Wolter, Tätigkeitsschwerpunkt: Ästhetisch-plastische Chirurgie, Berlin und Zürich, Chirurg (Facharzt für Chirurgie)
Dr. Wolter  sagt am 20.06.2009
hallo sternchen.

die 2880,- waren wahrscheinlich das op honorar und die differenz ergibt sich aus den kosten für Implantate, klinik und anästhesie?! prinzipiell ist eine bv ein privat zu zahlende leistung und ich halte es, bis auf sehr seltene ausnahmen, für nicht berechtigt, die op ganz oder teilweise von der kk zahlen zu lassen. das gilt übrigens ganz besonders für den arzt, der ihnen die hoffnung gemacht hat, daß sie die op mit einer im zweifel nicht berechtigten zuzahlung von der kk sehr günstig bekommen. nun hat die kk erkannt, daß es sich um eine ästhetische leistung handelt und zahlt nicht - es ist also verständlich, daß sie diese kosten nun selber übernehmen müssen. allerdings hätte der arzt ihnen vorher sagen sollen, daß das wahrscheinlich passieren wird...mit 4100,. ist die op übrigens immer noch sehr günstig.

mit freundlichen grüßen

dr. wolter

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cleo26  sagt am 21.06.2009
ujee sternchen das hört sich aber bitter an...
woher jetzt auf einen schlag so viel geld hernehmen...

darf ich fragen wie es überhaupt zu einer kostenübernahme der kasse kam?hattest du medizinische indikation für die bv als eingriff??

ich würde auf jedenfall deinen pc zur sprache stellen,und evtl beim anwalt mal fragen (wenn du einen hast)ob du wenigstens auf nen vorher genannten,niedrigeren betrag bestehen kannst...

alles gute!!

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Sternchen2812  sagt am 24.06.2009
hallo,

scheinbar ist das alles etwas falsch rüber gekommen. bei meinem pc ist es so: an ihn zahlt man direkt sein honorar und die implis. das waren etwas über 2000 euro. das habe ich direkt an ihn bezahlt. dazu kommt dann die klinik in der er operiert. also narkose, aufenthalt, "op-miete" usw.
die klinik und nicht mein pc veranlagten dann 2880 euro. mein pc sagte mir dass das sehr günstig sei. er hatte mich vorher auf ca. 3500 euro klinikkosten vorbereitet. als ich dann operiert war und auf die rechnung der klinik wartete rief ich dort an und die verwaltungsangestellte sagte mir dass die kasse die kosten übernommen hätte. ohne dass ich etwas beantragt habe. die klinik (es handelt sich dabei um ein normales krankenhaus und nicht um eine spezielle schönheitsklinik) hat das eingereicht und es wurde genehmigt. ich wusste da vorher nichts davon und bevor es aussieht als wäre ich bei einem unseriösen pc gewesen, stelle ich das lieber klar. er hatte damit nichts zu tun und wunderte sich selbst dass es die kasse bezahlt hat. und dann kam eben letzte woche die rechnung von der klinik weil die kasse die übernahme zurückgenommen hat.
meine ausgangsfrage war an sich ja nur, ob die klinik bei einem kostenvoranschlag von 2880 euro einfach auf 4124 euro anheben darf/kann...
somit belaufen sich die kosten jetzt auf insgesamt 6300 euro alles in allem.
mein pc hat da nichts mit zu tun da er keinen einfluss auf die klinikkosten hat. und ich glaube ein anwalt würde mehr kosten als die differenz, ob sich das lohnt ist dann eben die frage. um das geld an sich gehts mir nicht, da ich ja vor der op nie gedacht hätte dass die kasse etwas zahlt und lange gespart habe. ich möchte einfach nur wissen ob das so üblich ist dass die kosten innerhalb von 3 monaten so ansteigen können.

lg

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Portrait Dr. med. Mark A. Wolter, Tätigkeitsschwerpunkt: Ästhetisch-plastische Chirurgie, Berlin und Zürich, Chirurg (Facharzt für Chirurgie)
Dr. Wolter  sagt am 25.06.2009
hallo sternchen.

es ist kaum vorstellbar, daß der arzt gar nicht involviert ist und die klinik einfach eine kassenübernahme beantragt. der arzt hätte dazu mindestens die entsprechenden ziffern zur abrechnung ausfüllen müssen...es hängt jetzt natürlich davon ab, was sie unterwschrieben haben. bei mir bekommen die patienten einen endpreis, egal wie lange die op dauert und wie hoch entsprechend die klinikkosten sind. wenn sie nicht etwas in dieser art vereinbart haben, kann eine solche steigerung bzw. die summe rechtlich korrekt sein. sie sollten das ganze wenigstens von einem anwalt prüfen lassen, das kann so teuer eigentlich nicht sein. mit der hohen klinikrechnung war die op dann insgesamt ja auch ziemlich teuer...
viel erfolg.

mit freundlichen grüßen

dr. wolter

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