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Ma-Wolter: “hallo sternchen.

die 2880,- waren wahrscheinlich das op honorar und die differenz ergibt sich aus d”
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“hallo sternchen.

die 2880,- waren wahrscheinlich das op honorar und die differenz ergibt sich aus den kosten für implantate, klinik und anästhesie?! prinzipiell ist eine bv ein privat zu zahlende leistung und ich halte es, bis auf sehr seltene ausnahmen, für nicht berechtigt, die op ganz oder teilweise von der kk zahlen zu lassen. das gilt übrigens ganz besonders für den arzt, der ihnen die hoffnung gemacht hat, daß sie die op mit einer im zweifel nicht berechtigten zuzahlung von der kk sehr günstig bekommen. nun hat die kk erkannt, daß es sich um eine ästhetische leistung handelt und zahlt nicht - es ist also verständlich, daß sie diese kosten nun selber übernehmen müssen. allerdings hätte der arzt ihnen vorher sagen sollen, daß das wahrscheinlich passieren wird...mit 4100,. ist die op übrigens immer noch sehr günstig.

mit freundlichen grüßen

dr. wolter”
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