Die Verkleinerung der Schamlippen ist mit einigen Kosten verbunden. Durchgeführt wird sie aus ästhetischen oder medizinischen Gründen. Bei vielen Frauen sind es ästhetische Gründe, die zu dem Eingriff führen. In diesen Fällen zahlen die Krankenkassen nicht.
Beim ersten Beratungsgespräch informiert der Arzt über die entstehenden Kosten. Er kann abschätzen, wie hoch die Chancen auf eine Übernahme sind. Die Erstattung wird vor der Operation bei der zuständigen Krankenkasse beantragt. Ein Antrag zu einem späterem Zeitpunkt wird nicht übernommen.
Das entsprechende Formular ist bei der Kasse erhältlich. Eine medizinische Bescheinigung erhöht die Chancen auf eine Übernahme der Kosten. Sie wird gemeinsam mit dem Antrag eingereicht. Der behandelnde Arzt stellt die Indikation (Grund für die OP) über den notwendigen Eingriff aus. Darin werden gegebenenfalls die massiven gesundheitlichen Probleme durch die vergrößerten Schamlippen beschrieben. Zu den Beschwerden gehören psychische Probleme, Schmerzen und häufige Infekte.
Liegt eine eindeutige medizinische Indikation (Anlass zur Behandlung) vor, zahlt die Krankenkasse die Kosten. Die Probleme der Patientin durch die zu großen Schamlippen werden anerkannt. Überzeugen die medizinischen Gründe nicht, kann die Krankenkasse sie von einem weiteren Arzt überprüfen lassen. In einigen Fällen übernehmen die Krankenkassen zwar nicht die ganzen Behandlungskosten, aber einen Teil der Schamlippenverkleinerung aus medizinischen Gründen.
Liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, übernehmen die privaten Kassen häufiger die Kosten der Operation. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen in selteneren Fällen.
Der medizinische Dienst der Krankenkassen prüft und entscheidet jeden Einzelfall. Nur in wenigen Fällen zahlt die Krankenkasse die Kosten für die Operation. Auch mit einer medizinischen Bescheinigung wird eine Verkleinerung häufig als rein ästhetischer Eingriff eingestuft.
Entscheidend für die Arztwahl ist natürlich die entsprechende Erfahrung und ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und der Patientin. Trotzdem kann sich ein Vergleich der Behandlungskosten bei verschiedenen Ärzten durchaus lohnen.
aktualisiert am 25.07.2019