Sind die inneren Schamlippen auffällig und hervorstehend, wird dieses körperliche Merkmal häufig als psychisch belastend empfunden. Saunagänge, Sport oder der Besuch im Schwimmbad werden aus Scham vermieden. In der Pubertät sind viele Mädchen und junge Frauen nicht zufrieden mit ihrem Aussehen. Jeder scheinbare körperliche Makel wird besonders kritisch betrachtet. So tritt bereits bei jungen Mädchen der Wunsch nach einer Verkleinerung der Schamlippen auf.
Eine Schamlippenverkleinerung kann durchgeführt werden, wenn die körperliche Entwicklung vollständig abgeschlossen ist. Drei Jahre nach der ersten Regelblutung sollte das der Fall sein. Überwiegend sind es Frauen im geschlechtlich aktiven Alter, die den Eingriff durchführen lassen und mindestens achtzehn Jahre alt sind.
Bei Minderjährigen wird die Operation normalerweise nicht durchgeführt. Nur unter besonderen Umständen kann bei jungen Mädchen eine Schamlippenverkleinerung vorgenommen werden. Voraussetzung hierbei ist ein enormer Leidensdruck des Mädchens. Die Schamlippen werden ebenfalls verkleinert, wenn eine sexuelle Entwicklungsstörung entstehen könnte. Vor einer Durchführung muss bei den jungen Mädchen das Wachstum der Schamlippen beendet sein. Das Einverständnis der Eltern ist zwingend notwendig.
Eine Altersbegrenzung für eine Schamlippenverkleinerung bei älteren Patientinnen gibt es nicht. Durch die hormonellen Veränderungen in den Wechseljahren verändert sich das Gewebe im Intimbereich. Hatten die Schamlippen bisher die passende Größe, kann sich nun die Form ändern. Ältere Frauen können die Operation aus medizinischen oder ästhetischen Gründen durchaus durchführen lassen.
Ausschlaggebend für eine Schamlippenverkleinerung ist nicht ausschließlich das Alter. Einige andere Voraussetzungen sind zu erfüllen:
aktualisiert am 27.08.2019