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Forum für Schönheitsoperationen und SchönheitschirurgieForum Nasenkorrektur

2. Nachkorrektur? Kostenrückerstattung?

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2 Beiträge - 897 Aufrufe
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seseyi  fragt am 09.04.2009
Guten Tag,

ich habe 23.04.2007 eine Nasenkorrektur sowie eine Nasenscheidewandbegradigung vornehmen lassen.
Dies geschah bei einem HNO Arzt der gleichzeitig auch Facharzt für Kopf - und Halschirurugie sowie Plastische Chirurgie ist.

Es war mit lediglich eine Nasenhöckerabtragung vereinbart, da ich eine sehr orientalische Nase hatte und der besagte Arzt mir sagte er würde nur ungern eine europäische daraus machen. Damit war ich dann auch einverstanden, da ich auch keine allzu große Veränderung beabsichtigte.

Nun ja nach der Op haben sich allerdings auf dem Nasenrücken nach Abnahme des Verbandes eine bzw. zwei Unregelmäßigkeiten gebildet.
So wurde ich am 24.09.2007 nachkorrigiert.

Danach schien alles soweit gut gelaufen zu sein aber seitdem die Schwellung abgeklungen ist hat sich im unteren Nasenrückenbereich eine grosse knöcherne Stelle gebildet, die ziemlich herausragt und die Nasenspitze in Profil herabhängend erscheinen lässt.
Desweiteren wenn ich mit dem Finger über den Nasenrücken streiche habe ich das Gefühl diese wäre nur noch eine "Kraterlandschaft".
Und wenn ich die Haut über der Nase anspanne sind diese Unebenheiten auch ganz klar zu erkennen.

Da ich längere Zeit im Ausland war habe ich erst jetzt die Möglichkeit mich mit dem Thema einer etwaigen Nach OP zu befassen.

Natürlich würde ich mich nun ungern bei demselben Chirurgen ein drittes Mal operieren lassen. Was meinen Sie, wie groß sind meine Chancen das Geld zurück erstattet zu bekommen?

Bei wie vielen Nachkorrekturen liegt denn eigentlich der Durchschnitt? Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen dass zwei oder mehr vertretbar sind.

Ich danke Ihnen im voraus für Ihre Antworten

Mit freundlichem Gruss

Seseyi


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Portrait Dr. med. Jürgen Marsch, Arzt befindet sich im Ruhestand, Bitte wenden Sie sich an Dr. Holger Marsch, Praxisklinik im Girardet-Haus, Essen, Essen, HNO-Arzt, Facharzt für HNO (Hals, Nase, Ohren)
Dr. Marsch  sagt am 10.04.2009
Hallo Seseyi,
einen rechtlichen Anspruch auf Rückerstattung des Honorars haben Sie nur, wenn ein Behandlungsfehler nachzuweisen ist! Am ehesten haben Sie eine Chance, wenn Sie sich gütlich mit dem Operateur zu einigen versuchen.
Eine weltweite Statistik, an der erfahrene Nasenoperateure (mehr als 2000 Nasenkorrekturen) teilgenommen haben, hat ergeben, dass etwa 8% aller Nasenoperationen nachkorrigiert werden müssen! Eine Statistik zu weiteren Nachoperationen gibt es nicht, aber es dürfte bei 1 bis 2% liegen.
Viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marsch

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