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Jue-Marsch: “Hallo Seseyi,
einen rechtlichen Anspruch auf Rückerstattung des Honorars haben Sie nur, wenn ein Beh”
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“Hallo Seseyi,
einen rechtlichen Anspruch auf Rückerstattung des Honorars haben Sie nur, wenn ein Behandlungsfehler nachzuweisen ist! Am ehesten haben Sie eine Chance, wenn Sie sich gütlich mit dem Operateur zu einigen versuchen.
Eine weltweite Statistik, an der erfahrene Nasenoperateure (mehr als 2000 Nasenkorrekturen) teilgenommen haben, hat ergeben, dass etwa 8% aller Nasenoperationen nachkorrigiert werden müssen! Eine Statistik zu weiteren Nachoperationen gibt es nicht, aber es dürfte bei 1 bis 2% liegen.
Viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marsch”
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