sagt
Dr. Wolter
am 17.01.2012
zum Thema Brustvergrößerung Eine Korrektur zu meiner Stellungnahme,was die Pflicht angeht, einen Implantatausweis auszustellen und der Patientin auszuhändigen. leider ist es nicht so geregelt, nur bei Schrittmachern, von denen ich es so kenne und daher auch bei Implis seit Anfang an so handhabe und für völlig natürlich und
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