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Forum für Schönheitsoperationen und SchönheitschirurgieForum Brustverkleinerung, Bruststraffung

BWS Schmerzen - jetzt Brustverkleinerung?

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5 Beiträge - 1393 Aufrufe
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PetraS  fragt am 29.09.2006
Mein Anliegen ist eine Brustverkleinerung, die schon vor etwa 3 Jahren von meinem Frauenarzt angeregt wurde. Ich habe Körpchengröße 85 E-F. Es kamen 2 Rückenoperationen (2 Bandscheibenprothesen L4-5,L5-S1,danach eine Versteifung L3-S1) dazwischen.

Habe ich eine Chance auf Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse?
Wie soll ich vorgehen?

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Lu-Kleinschmidt  sagt am 29.11.2006
Sehr geehrte Frau Petra S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Prinzip haben Sie bei Ihrer BH Grösse sehr gute Chancen zur Übernahme einer Brustverkleinerung durch die Krankenkasse, da Ihre Brust sehr groß ist und die orthopädischen Beschwerden offensichtlich sind. Voraussetzung für die Krankenkasse ist allerdings ein normales Gewicht, d. h. ein body mass index von 20-max.26. Bei deutlichem Übergewicht kann sich die Kasse zurückziehen und behaupten, die Brust wäre nur zu groß, weil sie Übergewicht hätten. Leider habe ich keine Angaben über GRöße und Gewicht bei Ihnen.
Lassen Sie sich am besten noch einmal bei Ihrem Frauenarzt beraten und setzen gemeinsam ein Schreiben an die Krankenkasse auf mit der Bitte um die Kostenübernahme.

MfG

Dr. Lutz Kleinschmidt
Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie

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Lena  sagt am 09.02.2007
Sehr geehrter Herr Dr. Kleinschmidt,

ich würde hierzu gern eine weitere Frage anschließen.

Ich hatte BH-Größe 80E und einen BSV in der HWS. Habe dann
14 Kilo abgenommen und jetzt bei BMI 19 die BH-Gr. 75C/D.
ABER: Der Busen ist erschlafft.

Besteht Ihrer Erfahrung nach in einem solchen Fall auch noch
eine Chance auf Übernahme der Kosten durch die Kasse?
Erstatten oder beteiligen sich auch Privatversicherungen?

Nochmals Dank im voraus!
Lena

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Lu-Kleinschmidt  sagt am 26.02.2007
Sehr geehrte Lena,

bei einem BMI von 19 ist 75/D relativ viel, aber sicher nicht krankhaft. Die Krankenkassen beteiligen sich generell erst an den Kosten wenn eine deutlich übergroße Brust vorliegt und mindestens 400 g voraussichtliches Resektionsgewicht pro Seite besteht. Die Problematik mit der HWS kann allerdings die Genehmigung erleichtern. Also am betsen Atteste vom Gynäkologen und Orthopäden einreichen und kein Wort über das Hängen der Brust. Wenn die GEnehmigung zur Brustverkleinerung erteilt ist wird in der OP sowieso die Brust mitgestrafft.

Mit freundlichen Grüssen

Dr. Lutz Kleinschmidt
Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Leitender Arzt der Parkklinik Schloss Bensberg

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tati12313  sagt am 24.06.2010
Hallo,
ich habe eine Frage, ich bin 16 Jahre alt 1,60m und wiege 55kg meine BH größe liegt zwischen 75D-75E! Durch diese Größe ist meine Brust sehr hängend geworden und ich habe große Probleme damit körperlich wie psychisch! Hätte ich überhaupt eine Chance auf eine Brustverkleinerung? Tatjana

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