bei einem BMI von 19 ist 75/D relativ viel, aber sicher nicht krankhaft. Die Kra”Mehr“Sehr geehrte Lena,
bei einem BMI von 19 ist 75/D relativ viel, aber sicher nicht krankhaft. Die Krankenkassen beteiligen sich generell erst an den Kosten wenn eine deutlich übergroße Brust vorliegt und mindestens 400 g voraussichtliches Resektionsgewicht pro Seite besteht. Die Problematik mit der HWS kann allerdings die Genehmigung erleichtern. Also am betsen Atteste vom Gynäkologen und Orthopäden einreichen und kein Wort über das Hängen der Brust. Wenn die GEnehmigung zur Brustverkleinerung erteilt ist wird in der OP sowieso die Brust mitgestrafft.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Lutz Kleinschmidt Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie Leitender Arzt der Parkklinik Schloss Bensberg ”Weniger