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Zuzahlung der Kasse bei med. Notwendigkeit?

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4 Beiträge - 2127 Aufrufe
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sarina  fragt am 12.03.2007
Guten Tag,

mich "plagt" seit langer Zeit ein Problem mit der Form und Beschaffenheit meiner Nase- genau genommen habe ich im Kindesalter einmal mit voller Wucht eine Autotür davor bekommen, was derart schmerzhaft war, dass ich mich noch heute daran erinnere- meine Eltern jedoch, die ohnehin etwas nachlässig mit solchen Dingen umgingen, nahmen meine Klagen nicht ernst und ließen den Vorfall nicht ärztlich prüfen...Nun, viele Jahre später im Erwachsenenalter habe ich die Quittung: Meine Nase ziert seither ein Höcker, dieser ist stoß- und druckempfindlich, schmerzt insbesondere, wenn die Nebenhöhlen infolge eines grippalen Infekts verstopft sind, fühlt sich sehr unregelmäßig und untypisch an und sieht selbstverständlich -gerade für mich persönlich- auch nicht gerade ansehnlich aus. Vermutlich war die Nase damals angebrochen, und ebenso vermutlich erfolgte aus der fehlenden Behandlung letztlich eine Narbenbildung...
Ich trage mich seit langem mit dem Gedanken, dieses Problem endlich behandeln zu lassen, allerdings wüsste ich im Vorfeld gern, ob ich die wahrscheinlich ohnehin notwendige Korrektur selbst tragen müsste- immerhin entstand mein Vorhaben ja nicht aus Eitelkeit oder Eigenverschulden, sondern vielmehr resultierend aus den negativen Auswirkungen auf mein gesundheitliches und körperliches Befinden, die ich nicht dauerhaft zu tragen bereit bin.

Kann mir hier vielleicht jemand diesbezüglich Auskunft geben?

Mit freundlichen Grüßen,

Sarina

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Portrait Dr. Dr. med. Matthias Siessegger, aesthetische medizin koeln, Köln, Mund-Kiefer-Gesichtschirurg (Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie), Kosmetische Chirurgie, Ästhetische Medizin, Plastische Gesichtschirurgie
Dr. Dr. Siessegger  sagt am 12.03.2007
Guten Tag Sarina,

in Ihrem Fall ist zu klären, ob eine medizinische Indikation besteht, die Nasenkorrektur durchzuführen.
Wenn es sich um Folgen eines Unfalls handelt kann das unter Umständen der Fall sein.

Wenn ja, kann ein Nasenchirurg mit Kassenzulassung ihre Operation abrechnen und bekommt dafür etwa 100 bis 300 Euro von der gesetzlichen Krankenkasse. Oft hält sich das Interesse der Chirurgen an einer solchen Operation daher in Grenzen, schließlich sind die Unkosten nicht zu decken.
Andere besitzen daher schon gar keine Kassenzulassung mehr.
Handelt es sich um eine ästhetische Maßnahme, müssen Sie selbst bezahlen, oder zumindest zuzahlen.
Dann müssen Sie mit Kosten in der Höhe um 1800 Euro aufwärts rechnen.

Am besten lassen Sie sich ausführlich beraten und entscheiden dann in Ruhe.
Seriöse Kollegen nehmen für Beratungen keine Geld.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dr. M. Siessegger

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Ul-Moeckel  sagt am 13.03.2007
Liebe Sarina,
grundsätzlich mögen Sie mit Ihrer Auffassung richtig liegen, daß bei einem kindlichen Nasentrauma und daraus resultierender funktioneller und/oder ästhetischer Pathologie Ihre Krankenkasse für eine Korrektur aufkommen müsste.
In der Praxis dürfte es Ihnen jedoch schwer fallen, dies der Kasse nachzuweisen, und selbst wenn Ihnen das gelänge, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen aus meiner Erfahrung bis zu 250€ und sind dann zumeist nicht gewillt, die "ästhetische Komponente" bei dem selben Eingriff mit korrigiert zu wissen.
Für den im Verhältnis meist sehr grossen Aufwand für eine ausführliche Begründung für die Kassen werden Sie nicht viele Spezialisten für die Nasenchirurgie finden, die diesen Aufwand betreiben möchten, denke ich.
Meine Empfehlung, suchen Sie einen seriösen Chirurgen, der Ihr Vertrauen geniesst, sollte er eine Kassenzulassung besitzen, bitten Sie Ihre Krankenkasse darum, nach einem Aufklärungsgespräch einen Befund anzufordern und erfragen Sie (immer schriftlich) eine Stellungnahme zur Kostenübernahme einer Nasenkorrektur.
Sie sollten jedoch davon ausgehen, dass die Ersatzleistung der Kasse niemals die komplette Operation abdecken wird, da gerade posttraumatische Nasen-OPs aufwendiger sind, hier würde ich von ca 3000€ aufwärts +Narkose +stat. Aufenthalt ausgehen.
MfG Ihr Ulrich Möckel

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Portrait Dr. med. Jürgen Marsch, Arzt befindet sich im Ruhestand, Bitte wenden Sie sich an Dr. Holger Marsch, Praxisklinik im Girardet-Haus, Essen, Essen, HNO-Arzt, Facharzt für HNO (Hals, Nase, Ohren)
Dr. Marsch  sagt am 13.03.2007
Hallo Sarina,
folgendes Vorgehen würde ich Ihnen empfehlen:
Sie sollten einen HNO-Arzt aufsuchen - möglichst einen anderen als Ihren Wunschoperateur - und ihn bitten, Ihnen die medizinische Notwendigkeit der Nasenkorrektur zu bescheinigen. Von dem von Ihnen ausgewählten Operateur sollten Sie sich einen Kostenvoransclag geben lassen, den Sie dann zusammen mit der Bescheinigung des neutralen HNO-Arztes der Krankenkasse einreichen.
Wie schon von den Kollegen Dr. Möckel und Dr. Siessegger festgestellt, ist die Wahrscheinlichkeit äußerst gering, dass ein qualifizierter Nasenoperateur die Operation über die Versichertenkarte abzurechnen bereit ist!
Ein Rat für Ihr weiteres Vorgehen, wenn die Kasse die Kosten nicht übernerhmen sollte: suchen Sie sich einen Operateur, zu dem Sie Vertrauen haben, und von dem Sie in Erfahrung gebracht haben, dass er qualifiziert ist. Suchen Sie ihn nicht unter finanziellen Aspekten, denn das Ergebnis der Operation bestimmt Ihr zukünftiges Leben! Gehen Sie bitte mal auf die einschlägigen Internetforen, dann sehen Sie wie oft Patienten mit ihrem Ergebnis ünglücklich sind! ([Link anzeigen], [Link anzeigen] etc.).
Viel Erfolg!
MfG
Dr. Marsch

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