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Forum für Schönheitsoperationen und SchönheitschirurgieForum Nasenkorrektur

Vorbereitung für Nasen-OP

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5 Beiträge - 2157 Aufrufe
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pmds  fragt am 09.01.2011
Hallo,

da ich permanent verschnupft bin und auch sonst nur schlecht Luft bekomme, habe ich mich bei einem HNO nach den Ursachen dafür informiert.
Dieser stellte eine starke Verkrümmung der Nasenscheidewand fest.

Nun habe ich vor diese begradigen zu lassen, jedoch in Verbindung mit einer ästhetischen Nasen-OP, da ich ebenfalls meinen Nasenhöcker entfernen lassen will...also eine Rhinoseptumplastik.

Mir ist bewusst, dass die Krankenkasse nur den gesundheitlich notwendigen Teil der OP übernimmt, d.h. die Begradigung der Nasenscheidewand.

Nun zu meinen Fragen:

Wie muss ich nun Schritt für Schritt vorgehen, damit ich schon vor dem
Beratungsgespräch mit dem plastischen Chirurgen genau weiß, ob meine (gesetzliche) Krankenkasse einen Teil übernimmt und wenn ja, wieviel dieser ausmacht?

Reicht es, wenn ich mir bei einem HNO eine Bescheinigung zur Notwendigkeit der Operation einhole und diesen bei meiner Krankenkasse einreiche?

Bestimmt mein HNO durch eine Überweisung dann, wo ich operiert werden soll oder ist dies mir freigestellt?

Ich bedanke mich schon im Voraus für die Antworten.

Freundliche Grüße

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Ul-Moeckel  sagt am 09.01.2011
Liebe Patientin, lieber Patient,
in Ihren Fragen sind schon so viele fragliche Informationen, dass es schwer fällt, sie zu beantworten.
1. tens: Liegt allenfalls eine stark einseitige Nasenatmumgsbehinderung an einer Nasenscheidewandverbiegung, ein chronischer Schnupfen hat andere Ursachen, wie beispielsweise eine Allergie oder/ und eine chronische Entzündung der Nasennebehöhlen! Leider ist das auch bei den meisten HNO Ärzten noch nicht angekommen!
2.tens: Wenn Sie eine funktionelle Operation Ihrer Nase als primäres Ziel angeben, frage ich mich was Sie bei einem plastischen Chirurgen wollen, der hat die Nase nicht in seinem Fortbildungskatalog, insbesondere nicht die funktionellen Operationen!!!!! Wenn Sie dann nicht zufällig bei den zwei doppelt ausgebildeten Fachärzten (HNO+ Plastische Chirurgie) landen, wäre ich sehr gespannt auf das Ergebnis des funktionellen Anteiles.
3.tens : wenn ihre Krankenkasse erfährt das Sie sich"auch" ästhetisch operieren lassen wollen, dürften Sie Schwierigkeiten mit der Kostenerstattung bekommen, das ist nämlich durch den Gesetzgeber untersagt, auch wenn es vielfach angeboten wird!
4.tens : Aus meiner Erfahrung reicht es gerade Mal in 10-15% der Fälle aus, einen Nasenhöcker zu entfernen ohne die Nasenspitze chirurgisch mit zu verändern.
MfG
Ulrich Möckel

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pmds  sagt am 09.01.2011
Hallo,

zunächst einmal danke für Ihre Antwort.

zu 1.: Ich habe mich auf Allergien untersuchen lassen und das Ergebnis war negativ. Eine Entzündung der Nasennebenhöhlen kann ich nicht ausschließen und werde dem auch nachgehen. Allerdings ist meine Atmung auch bei "freier Nase" eingeschränkt, was laut meinem HNO auf die Nasenscheidewandverkrümmung zurückzuführen ist.

zu 2.: In der Tat habe ich nach einem doppelt ausgebildeten Facharzt gesucht und bin auch fündig geworden. Zahlreiche positive Erfahrungsberichte von ehemaligen Patienten, die eine solche Rhinoseptumplastik bei ihm bekommen haben, sprechen klar für seine Fähigkeiten.
Ich entschuldige mich dafür, diesen Umstand nicht erwähnt zu haben.

zu 3.: Ich habe ja auch nicht vor meiner KK zu verschweigen, dass ich die funktionelle mit einer ästhetischen Nasen-OP verbinden will.
Warum dies dann rechtswidrig sein soll, verstehe ich nicht ganz, da die KK bei einer ausschließlich funktionalen OP nicht weniger bezahlen müsste.

zu 4.: Über die Einzelheiten des ästhetischen Teils der OP muss ich natürlich zuerst mit dem Chirurg/HNO besprechen, aber das sollte ja eigentlich keinen Einfluss auf die Kostenbeteiligung der KK haben, da ich den ästhetischen Teil sowieso selbst übernehmen muss.

Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort auf meine Fragen.

Freundliche Grüße

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Ul-Moeckel  sagt am 09.01.2011
Liebe Patientin,

das mit mit der eingeschränkten Nasenatmung bei "freier" Nase verstehe ich nicht!
Es geht nicht um Verschweigen gegenüber der KK, vielmehr darum dass Sie es nicht erwähnen dürften, weil sonst auch der funktionelle Anteil nicht bezahlt werden würde!!
..............rechtswidrig ist es, weil der Gesetzgeber diese Kombination verbietet, da nicht eindeutig nachweisbar ist, wann die Narkose für die ästhetische OP anfängt oder endet, wie groß ist der Anteil der stationären Behandlung und welche Komplikationen welcher Operation zu Lasten der gesetzlichen Versicherung behandelt werden müssen!
Im Klartext: Sie lassen sich funktionell/ ästhetisch operieren und das ästhetische Ergebnis misslingt/ Sie haben eine Komplikation > wie trennt man dies von der funktionellen Operation??
Die in D tätigen doppelt ausgebildeten Kollegen machen beide eine gute Arbeit, da sind Sie gut aufgehoben!
Warum dann eine Überweisung???

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oana  sagt am 12.01.2011
Haben Sie im Ausland versuchen? Die Preise sind billiger und die Bedinungen sind prima.

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