das mit mit der eingeschränkten Nasenatmung bei "freier" Nase verstehe ich nicht! ”Mehr“Liebe Patientin,
das mit mit der eingeschränkten Nasenatmung bei "freier" Nase verstehe ich nicht! Es geht nicht um Verschweigen gegenüber der KK, vielmehr darum dass Sie es nicht erwähnen dürften, weil sonst auch der funktionelle Anteil nicht bezahlt werden würde!! ..............rechtswidrig ist es, weil der Gesetzgeber diese Kombination verbietet, da nicht eindeutig nachweisbar ist, wann die Narkose für die ästhetische OP anfängt oder endet, wie groß ist der Anteil der stationären Behandlung und welche Komplikationen welcher Operation zu Lasten der gesetzlichen Versicherung behandelt werden müssen! Im Klartext: Sie lassen sich funktionell/ ästhetisch operieren und das ästhetische Ergebnis misslingt/ Sie haben eine Komplikation > wie trennt man dies von der funktionellen Operation?? Die in D tätigen doppelt ausgebildeten Kollegen machen beide eine gute Arbeit, da sind Sie gut aufgehoben! Warum dann eine Überweisung???”Weniger