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Forum für Schönheitsoperationen und SchönheitschirurgieForum Nasenkorrektur

Schlechtes Ergebnis nach Nasenop. Klageweg bestreiten?

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4 Beiträge - 303 Aufrufe
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MarieMarie  fragt am 07.02.2019
Liebes Forum,
ich habe zwei Nasenoperationen bei einem Schönheitschirurgen hinter mir. Beide Male ist das Ergebnis unschön geworden.

Viele der Punkte, auf die man sich sowohl in der Praxis wie auch per email festgelegt hat, wurden nicht wirklich eingehalten. Der Arzt hat letztlich die Operation so durchgeführt, wie er sie durchführen wollte, auch wenn etwas anderes versprochen worden war.

Die ganzen Dinge wurden per email dokumentiert, wo der Patient mehrfach und haargenau im Detail beschrieben hat, wie er die Nase haben wollte.

Gibt es da eine Möglichkeit, erfolgreich den Klageweg zu bestreiten?

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Portrait Dr. Dr. med. Matthias Siessegger, aesthetische medizin koeln, Köln, Mund-Kiefer-Gesichtschirurg (Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie), Kosmetische Chirurgie, Ästhetische Medizin, Plastische Gesichtschirurgie
Dr. Dr. Siessegger  sagt am 07.02.2019
Guten Tag MarieMarie,

es ist sehr betrüblich, wenn schönheitschirurgische Interventionen nicht zum gewünschten Erfolg führen.
Das ist für die Betroffenen unangenehm und je nach Ausprägung und persönlicher Konstellation mit hohen Belastungen verbunden.

In Zeiten steter und sofortiger Bewertungen, insbesondere im Internet, auf unzähligen Foren, Portalen und social media werden Operationsergebnisse vermehrt auf eine Ebene gestellt mit beispielsweise der Qualitätsbemessung von Sportsocken oder Elektronikartikel aus dem Baumarkt.

Dann wird womöglich ein Behandlungserfolg oder eben ein medizinischer Missstand in der Öffentlichkeit des Internets in der Art einer Abstimmung bewertet, "ähnliche Erfahrungen" herangezogen und in erstaunlicher kurzer Zeit kann der Eindruck eines Standgerichtes entstehen, dem sich insbesondere der behandelnden – und oft genannte Arzt, aber auch der, dann meist anonym bleibende Patient gegenübersieht.
In der Regel kann, darf, und möchte sich der Arzt in den meisten Fällen schon allein aufgrund seiner Schweigepflicht, die er seinen Patienten schuldig ist, in der Öffentlichkeit nicht wehren.

Vor dem Hintergrund der in den letzten 10 Jahren enorm an Zahl zugenommenen Fachanwälten für Medizinrecht, den Rechtsschutzversicherungen, die auch ein nicht unlukratives Betätigungsfeld entdeckt haben und in einigen Fällen auch der (Boulevard-) Medien, die gerne Schlagzeilen suchen, wundert es mich ehrlich gesagt heute nicht mehr, dass viele sehr honorige und kompetente Kollegen sich aktuell aus dem Fachgebiet der Ästhetischen Chirurgie zurückziehen und es anderen überlassen.

Liebe MarieMarie, glauben Sie, dass Ärztliche Kollegen bewusst entgegen der Wünsche ihrer Patienten behandeln, andere Nasen gestalten als gewünscht oder wirklich einfach nicht zuhören?
Welches Interesse sollte dahinterstehen? Man sollte doch davon ausgehen, dass der Behandler wirklich alles Erdenkliche, alles Mögliche unternehmen wird, um seine Patienten glücklich zu machen.
Oder denke ich da falsch?

Natürlich gibt es auch Behandlungsfehler, sicher auch weniger kompetente Ärzte, womöglich auch Kommunikationsdefizite.
Dennoch gehe ich davon aus, dass die allermeisten meiner Kollegen ihren Patienten helfen möchten und ihr Bestes geben. Dazu gehört ein motiviertes Team, viel Engagement und vor allem die Bereitschaft, eine extrem hohe Verantwortung zu übernehmen.

Bitte nehmen Sie es mir nicht übel, wenn ich Sie nicht zur sofortigen Klageerhebung ermuntere. Ich möchte auch nicht dafür plädieren, die Internetkommune heranzuziehen, um Ihren Fall zu begleiten, vielmehr könnte ich mir vorstellen, dass womöglich das persönliche Gespräch gesucht werden könnte.
Früher kannte man nur diese heute altbacken anmutende Art der besonders intimen, und auch besonders geschützten Arztpatientbeziehung, die im Wesentlichen auf Gesprächen basierte. Unter 4 Augen, Patient und Arzt.
Womöglich war diese Art des Umganges nicht weniger erfolgsversprechend.

Ich wünsche Ihnen Alles Gute und viele Erfolg zum Erreichen eines Ergebnisses, mit dem Sie glücklich sind.

Dr. Dr. med. M. Siessegger

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Tussi  sagt am 07.02.2019
Hallo Marie,
nur ein Fachanwalt für Medizinrecht kann nach genauer Darlegung aller Fakten, eine Einschätzung zu deinem Fall geben.
Viel Erfolg.

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Maria-Amalia  sagt am 08.02.2019
Guten Tag Herr Dr. Siessegger,
ich finde es toll, dass Sie sich Zeit nehmen, so ausführlich auf eine Patientenanfrage einzugehen. Dennoch kann ich Ihre Ausführungen teilweise nicht ganz nachvollziehen. Zum einen nennt MarieMarie ja gar nicht den Namen des Arztes. Zum anderen schreibt sie von zwei Operationen, was darauf schließen lässt, dass durchaus ein persönliches Gespräch mit dem Operateur stattgefunden hat, bei dem auch die Unzufriedenheit mit dem ersten Ergebnis geschildert wurde. Sie hat sogar dem Arzt erneut ihr Vertrauen geschenkt und sich einem weiteren Eingriff unterzogen.
Sie sind ja selbst ein renommierter Chirurg und werden demzufolge den Ehrgeiz und auch die Fähigkeiten besitzen, Ihren Patienten mit einer einzigen Operation zu einem zufriedenstellenden Ergebnis zu verhelfen. MarieMarie hatte aber nun bereits zwei Operationen mit den damit verbundenen Risiken und blickt dennoch unglücklich in den Spiegel. Selbst wenn man ihr einen übertriebenen Perfektionismus unterstellt, ist das eine sehr ungute Situation. Unter der Voraussetzung, dass ihre Schilderungen der Wahrheit entsprechen, halte ich den Gedanken an eine Klage für naheliegend. Ob diese erfolgreich sein könnte, ist fraglich. Da schließe ich mich Tussi an.
Schöne Grüße
Maria-Amalia

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