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Hyaluron

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3 Beiträge - 576 Aufrufe
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Melania  fragt am 16.09.2015
Ich war 2 Wochen zur Behandlung mit Hyaluron. Ich habe eine Falte auf der Stirn die deutlich zu sehen ist. Von 1 ml hat er mir 0,5 gespritzt und meinte es würde reichen. Nach 2 Wochen erkannt man keinen unterschied. Auf meine telefonische Beschwerde wurde mir geantwortet ich würde für die Behandlung bezahlen und nicht für den Erfolg bzw das Ergebnis. :-( Ist diese Antwort rechtens??

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Portrait Dr. med. Kai Rezai, Institut für ästhetische Dermatologie Münster, Kornelia Brüske-Bourscheid; Dr. med. A. Jansen-Baumann, Münster, Hautarzt (Facharzt für Dermatologie)
Dr. Rezai  sagt am 16.09.2015
Hallo,
es ist sehr ärgerlich, dass bei Ihnen nicht der von Ihnen gewünschte Effekt eingetreten ist. Ein Arzt kann kein Ergebnis garantieren! Dieses schuldete der Arzt auch dem Patienten nicht. Es handelt sich bei dem Arzt Patientenverhältnis um einen Dienstvertrag.
Ich zitiere aus dem Medizinrecht:
Den zwischen Patient und Arzt zustande gekommenen Behandlungsvertrag bezeichnen die Juristen als Dienstvertrag, nicht als Werkvertrag. Diese Charakterisierung ist von entscheidender Bedeutung, insbesondere auch für die in den späteren Kapiteln skizzierte Haftung des Arztes.
Wegen der Komplexität der Vorgänge im menschlichen Körper und ihrer teilweisen Unbeherrschbarkeit durch den Menschen und auch durch die moderne Medizin kann der behandelnde Arzt nicht ein "Werk" oder einen Erfolg (z.B. Gesundheit) schulden.

Als Partner des Behandlungsvertrages schuldet der Arzt vielmehr seine Dienste lediglich in der Weise, dass er eine den Regeln der medizinischen Wissenschaft entsprechende Untersuchung und Behandlung zu erbringen hat, für den Erfolg muss und kann er nicht garantieren.

Diese Charakterisierung des Behandlungsvertrages als Dienstvertrag hat zur Folge, dass dem Patienten bei Misslingen der ärztlichen Bemühungen ein Anspruch auf kostenfreie Nachbesserung nicht zusteht.
Ferner kann vom Ausbleiben des erhofften Erfolges (Gesundung, Linderung) allein nicht auf das Vorliegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers geschlossen werden.
Eine Erstattung ist daher ausgeschlossen. Eine gratis Nachbehandlung oder Nachbesserung würde ich aber in jedem Fall erwarten. Ein seriöser Arzt ist da meist unkompliziert wenn Sie nicht zu forsch auftreten.

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Portrait Dr. Darinka Keil
Dr. Keil  sagt am 18.09.2015
Liebe Melania,

es ist sehr schade, daß Sie enttäuscht wurden. Eine Zornesfalte i8st sehr einfach behandelbar. Die Ursache der Falte ist der Muskel darunter daher ist in erster Linie Botox die richtige Methode. Bei sehr tiefer Falte jedoch spritzenm wir auch zusätzlich Hyaluron um die Falte aufzufüllen. Sicher brauche Sie jetzt noch Botox um ein super Ergebnis zu erhalten. Wir machen immer nach 2 Wochen eine Kontrolle beim Arzt um auch ggf. nochmal nachzuspritzen.
Unser Rat: versuchen Sie es nochmal. Es sieht bestimmt sehr gut aus wenn es glatt ist.
Alles Gute Ihnen
Dr. med. Darinka Keil
[Link anzeigen]
06322-94940
Termine Montag bis Samstag

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