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Forum für Schönheitsoperationen und SchönheitschirurgieForum Brustvergrößerung

Polizistin (Status auf Probe) auf Grund von BV polizeidienstuntauglich?

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4 Beiträge - 2440 Aufrufe
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Kiwi110  fragt am 09.03.2012
Hallo ihr Lieben,

ich benötige unbedingt Hilfe!!
Folgende Situation:
Ich bin ausgebildete Polizistin in der gehobenen Laufbahn, mit dem mometanen Status des Beamtenverhältnis auf Probe.
Ich ging ohne BV in die Ausbildung zum Polizeivollzugsdient. Aus Rücksicht auf meinem Traumberuf bzw der Ausbildung, erkrankte ich in Folge einer routinemäßigen Operation. Im Rahmen dieser Erkrankung war ein längerer Krankenhausaufenthalt notwendig. Hierbei verlor ich stark an Gewicht. Mein Körper baute sprichwörtlich ab. Die Folgen für meine Brust, kann sich jede Frau denken. Vor dieser Erkrankung war ich mit meinem Körper, speziell meiner Brust, sehr zufrieden. Was ich allerdings noch ein halbes Jahr später im Spiegel sah, konnte ich kaum ertragen. Um meine ursprüngliche Lebensfreude zu erhalten entschied ich mich letztendlich zu einer BV. Wobei der Begriff BV in meinem Fall nicht wörtlich zu nehmen ist. Vielmehr war es eine Rekonstruktion/Wiederherstellung meines alten Busens (Implantate hinter Brustmuskel).
Nun läuft meine Probezeit aus und die Untersuchung zum Beamten auf Lebenszeit wurde realisiert. Hierbei sind sämtliche Fragebögen etc wahrheitsgemäß auszufüllen. Unter anderem die Frage nach Operationen. Eine nicht wahrheitsgemäße Angabe, wird mit einer eventuellen Kündigung und der Entziehung des Status "Beamter auf Lebenszeit" bestraft. Im Rahmen der Untersuchung gab ich dann die BV an. Im Anschluss folgte der Schock, Angst, Verzweiflung, Hilflosigkeit, Trauer, Absturz etc. Mir wurde mitgeteilt, dass eine Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit vorerst ausgeschlossen sei. Vielmehr wird geprüft, ob ich ebentuell pdu (polizeidienstuntauglich) bin oder im besten Falle nur in den Innendienst gehöre. Bin nun unendlich traurig und fürchte um meinen Traumberuf und somit um meine Existenz. Eine Entscheidung erfahre ich nächste Woche. Meinerseits wurde bereits Kontakt mit einem Amwalt aufgenommen. Wie sind eure Erfahrungen? Liebe Grüße

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Zimtsahne  sagt am 09.03.2012
So schlimm, wie es klingt, ist es auch. Erst, wenn Du Beamtin auf Lebenszeit bist, kannst Du Dir alles erlauben........vorher jedenfalls nicht. Auch wenn Du den Status "Beamtin auf Widerruf" hast, würde ich dringend von diesen Dingen abraten (ist ja schon zu spät, leider). Meine beste Freundin war Beamtin auf Widerruf und hatte mehrere OPs in dieser Zeit (keine Schönheitsoperationen!!!). Schon deshalb wurde sie nach Ende ihrer Ausbildung nicht als Beamtin zur Probe übernommen und hat nur einen befristeten Arbeitsvertrag bekommen. ich weiss zwar nicht, warum die Kritierien bei der Polizei genauso streng ausgewählt sind, wie bei der Bundeswehr. Vielleicht hat das auch was mit den Schusswaffen und dem Geradeschießen zu tun....keine Ahnung, aber Gründe werden die schon finden, um Dich so loszuwerden. LG

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Kiwi110  sagt am 09.03.2012
Weil du es gerade erwähnst... meine Anwältin teilte mir mit, dass es keine Rolle spiele ob man Beamter auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit sei. Generell ist es eine Problematik, die egal bei welchem Status, grundsätzlich gleich behandelt wird. Immerhin seien Lebenszeitbeamte nicht unsterblich und genauso verwundbar wie die Beamten auf Probe. Somit ist auch eine BV im Status der Lebenszeitverbeamtung nicht unproblematisch. Darüber hinaus bin ich Beamtin auf Probe und nicht auf Widerruf. Sprich ich bin seit 3 Jahren ausgelernte Polizistin... aber trotzdem danke für deinen Beitrag! Liebe Grüße

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Mela85  sagt am 16.03.2012
Und gibt es schon Neuigkeiten?ich hab an dich gedacht!
Lg!

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