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Forum für Schönheitsoperationen und SchönheitschirurgieForum Brustvergrößerung

Arzt verklagen: Anspruch auf Schadensersatz?

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3 Beiträge - 433 Aufrufe
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Onyx05  fragt am 28.05.2016
Hallo!

Ich hatte vor 3,5 Monaten meine Brustvergrößerung und bin nicht zufrieden mit dem Ergebnis bzw. dem Gesamtablauf und der Aufklärung.

Das Aufklärungsgespräch dauerte nicht länger als 15 Minuten. Ich habe dem Arzt ausdrücklich geschildert, dass ich keine großen Brüste möchte sondern eine dezente sehr natürliche Vergrößerung. Ich hatte vorher 75AA und wollte nicht mehr als 75B. Daraufhin hat er mir zwei verschiedene Implantate gezeigt 275 und 315. Ich habe gesagt, dass mir das kleine mehr zusagt. Er hat daraufhin 295 auf die Unterlagen geschrieben und gesagt, dass ich mit 275 kein zufriedenstellendes Ergebnis erreichen würde. darauf habe ich vertraut. Außerdem habe ich mich über die Schmerzen nach der OP erkundigt und er sagte nur "ach nein sie werden kaum Schmerzen haben". Ich hatte den Termin über den DÄS und er hat explizit klar gemacht, dass er daran nicht wirklich etwas verdiene und sich nicht lange mit der Angelegenheit aufhalten wollte.
Am Tag der OP habe ich noch einmal gefragt, ob die Brüste wirklich nicht zu groß werden. Er antwortete, ach nein B maximal C. Dann habe ich entsetzt "C?" gefragt und dann korrigierte er um mich möglichst schnell stillzustehen nein das wird ein B. Erst nach der OP habe ich erfahren, dass er mir High Profile Implantate eingesetzt hat. Und das ist mein größtes Problem. Sie stehen mir viel zu sehr nach vorne und zeichnen sich deutlich ab. Ich hätte nie den High Profile Implantaten zugestimmt, wäre dieses besprochen worden.

Nun meine Frage: Habe ich Anspruch auf Schadenersatz/Korrektur?

Vielen Dank im Voraus!

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Divico  sagt am 28.05.2016
Hallo Onyx05
Es ist eine Beweisfrage, was genau vereinbart wurde. Ob rechtlich ein Schaden vorliegt ist wesentlich wie das Ergebnis aussieht. Da müsste man genaueres wissen.
LG D.

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Portrait Dr. med. Mark A. Wolter, Tätigkeitsschwerpunkt: Ästhetisch-plastische Chirurgie, Berlin und Zürich, Chirurg (Facharzt für Chirurgie)
Dr. Wolter  sagt am 20.06.2016
Hallo onyx.
Inwieweit sie rechtlich Ansprüche haben, muss ein Rechtsanwalt prüfen. Alleine von dem geschilderten eher nicht, aber es kann andere Fehler auf dem aufklärungsbogen geben, die dann doch dafür sorgen, dass sie Ansprüche hätten. Auf der anderen Seite frage ich mich, wieso man sich und seinem Körper eine Arzt anvertarut, der sich ganz offensichtlich gar nicht für einen interessiert und der genervt ist, weil er fast nichts verdient? Nur weil es billig ist?? Gerade bei Schönheitsoperationen hat man doch eine. Ganz bestimmten Wunsch, den man erfüllt haben möchte. U d muss nun jemanden finden, der zuhört und einen versteht und das Gefühl gibt, den Wunsch auch umsetzen zu können. Auch in diesem Fall, kann sicher noch etwas schief gehen, wenn das aber nicht einmal gegeben ist, kann es kaum etwas Gutes werden.
Zu Ihrem fall zurück-ich würde vermutlich die jetzigen hp Implis gegen mp ähnlicher breite wechseln. Damit haben sie dann ca. 60 g weniger, was ihnen ein schönes b, gleichzeitig von der Form her natürlicher, geben sollte.

mit freundlichen grüßen

dr. wolter berlin/zürich

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+49-30-88001855

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