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Forum für Schönheitsoperationen und SchönheitschirurgieForum Ohrenkorrektur

Ohrenkorrektur

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2 Beiträge - 206 Aufrufe
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zirbenbua13  fragt am 13.02.2014
Guten Tag,

Habe mir am 22 november 2013 ( ich m 26) meine Ohren anlegen lassen, nach ca. 1 woche hat er den verband runtergemacht und nach ca. 14 tagen die Fäden gezogen,...

Als er mir den Verband runternahm war ich total froh dass ich es gemacht habe,
und er sagte dass es sich noch ein wenig nach vorne lagern kann,
dass es sich über op gehandelt hat war mir schon klar...

Über dem tag brauchte ich kein stirnband laut dem doktor, habe ich aber wenn ich zuhause war ein stirnband getragen,
Über nachts 6 wochen lang immer,

Bei mir wurde die nicht ausgebildete Falte beim Ohr nach hintengelegt und die ohren mit hilfe einer nahttechnik nach hinten gezogen,

aber 2 Monate später viel mir auf das, dass Ohr wieder abstand,

ich kontaktierte gleich den chirurgen und bekam gleich einen Termin.

Als ich bei ihm war meinte er dass sich die Falte die nach hintengezogen wurde geblieben ist, die Narben gut verheilt sind
nur dass evt. der innere Faden welches dass Ohr hintenhällt sich gelöst oder evt. sich eingeschnitten hat...

Habe auch ein vorher bild von mir gesehen und bemerkte keinen Unterschied.. kann auch nur mir vorkommen oder so ..

Er meinte dass er vl eine nachkorrektur machen könnte mit einem
dickerern faden,

Aber dass könnte erst beim nächsten Termin sagen.

nun zu meiner Frage ist eine nachkorrektur ein risiko oder
ist dass auch nur eine korrektur?
und ab wann kann man dies machen ?

Weil ich meinen Artzt gefragt habe ob er nochwas bezahlen müsse
sagte er ambulant nicht aber im krankenhaus schon...
sollte ich nochwas bezahlen oder nicht ?



Habe mir den Artzt nur ausgesucht da diese Operation im Krankenhaus durchgeführt wurde ...

danke für eure rückmeldung

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Portrait Dr. med. Jürgen Marsch, Arzt befindet sich im Ruhestand, Bitte wenden Sie sich an Dr. Holger Marsch, Praxisklinik im Girardet-Haus, Essen, Essen, HNO-Arzt, Facharzt für HNO (Hals, Nase, Ohren)
Dr. Marsch  sagt am 13.02.2014
Hallo,
eine Nachkorrektur hat keine besonderen Risiken! Eine solche Op ist möglich frühestens 6 Monate nach der Erstoperation.
Einen Rechtsanspruch auf eine kostenlose Nachkorrektur haben Sie nicht! Die Krankehauskosten müssten Sie schon übernehmen, wenn Sie sich unbedingt stationär operieren lassen wollen. Allerdings ist eine Ohrmuschelkorrektur üblicherweise ambulant durchzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marsch

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