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Forum für Schönheitsoperationen und SchönheitschirurgieForum Nasenkorrektur

Versprochenes/Vereinbartes Ergebnis nicht eingetreten

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2 Beiträge - 852 Aufrufe
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Mara90  fragt am 01.08.2011
Hallo liebes Team,
ich hatte vor fast 8 Monaten eine Nasenkorrektur. Ich hatte eine sogenannte Breitnase und aufgrunddessen auch eine Nasenscheidewandverkrümmung. Ich habe vorher sehr lange nach einem guten Arzt gesucht und mich schließlich für Dr. Richter aus Wesseling entschlossen, da dieser einen sehr kompetenten Eindruck machte. Er hat mir vorher gesagt, er würde meine Nase ein Stückchen anheben, und diese verschmälern, was mein Hauptwunsch war. Meine Nase war wirklich sehr breit und wenn ich gelacht habe hat sich diese nach unten gezogen, sodass sie noch breiter wirkte. Er hat mich auch darüber aufgeklärt, dass es bis zu einem Jahr, ev. noch länger dauert, bis die Nase verheilt ist. Jetzt sind wiegesagt 8 Monate um und ich bin mit dem Ergebnis überhaupt nicht zufrieden. Zum einen ist die Nase nicht schmäler als vorher und zum anderen ist nun auch noch das eine Nasenloch kleiner als das andere! Das war vorher absolut nicht der Fall. Das einzige was passiert ist, ist das meine Nase ein winziges STückchen höher ist als vorher. Meine Frage jetzt, was soll ich machen. ich habe bald einen Termin und werden dem Arzt sagen das ich nicht zufrieden bin, jedoch kann ich mir vorstellen, dass der Arzt sich dann darauf bezieht, dass die Nase noch nicht vollständig abgeheilt ist. Ich kann mir aber einfach nicht vorstellen, dass sich die Nase noch plötzlich so ändert und vor allem das Nasenloch auf einmal breiter wird. Was soll ich Ihrer Meinung nach tun? Kann ich von dem Arzt theoretisch das Geld zurück verlangen, da das Ergebnis was in dem Behandlungsvertrag vereinbart wurde nicht im geringsten entsprochen wurde? Vor allem habe ich 3500 € für die ganze OP (ohne die Richtung der Nasenscheidewand, also nur plastisch) bezahlt und ich finde das eine Verschlechterung der Nase diesen Preis einfach nicht rechtfertigen kann! Ich hoffe Sie können mir irgendwie weiterhelfen! Vielen Dank!

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Portrait Dr. med. Jürgen Marsch, Arzt befindet sich im Ruhestand, Bitte wenden Sie sich an Dr. Holger Marsch, Praxisklinik im Girardet-Haus, Essen, Essen, HNO-Arzt, Facharzt für HNO (Hals, Nase, Ohren)
Dr. Marsch  sagt am 01.08.2011
Hallo Mara,
einen Rechtsanspruch auf die Rückerstattung des Honorars haben Sie nicht! Allerdings lassen sich viele Operateure darauf ein, möglicherweise mit einem Abzug von Sach-, Klinik- und Anästhesiekosten.
Viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marsch

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