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Forum für Schönheitsoperationen und SchönheitschirurgieForum Brustverkleinerung, Bruststraffung

Notwendigkeit für Brustverkleinerung offensichtlich - Krankenkasse bzw med. Dienst will nicht

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4 Beiträge - 926 Aufrufe
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peaches  fragt am 28.06.2011
Guten Tag,

seit der vierten Klasse habe ich Brüste,die immer größer wurden. Ich bin jetzt 24 und habe bei 1.62 m Größe und 60 kg Gewicht eine Körbchengröße von 65 i. Ich habe öfter Rückenschmerzen,Nackenschmerzen,Brustwirbelschmerzen und Haltungsschäden,da meine Schultern nach vorne "fallen". Ich schäme mich für meine Brust und BHs oder Klamotten kaufen ist eine Qual. Vor drei Jahren habe ich einen Antrag bei der Barmer für eine Verkleinerung gestellt. Ein orthopädisches Gutachten besagte jedoch nur,dass ich Aufbautraining machen sollte (nun habe ich mich informiert,dass das die Ursache - die schwere Brust - nicht behebt,klar) und ein Ambulanzbericht eines Klinikums stellte einen sehr befürwortenden Bericht aus. Brustvolumen vor drei Jahren rechts bei 1400 ml,links bei 1200 ml. Der med. Dienst maßte sich an das Volumen anhand meiner damals falsch getragenen Körbchengröße auf 720 ml zu schätzen. Antrag wurde abgelehnt. Aus Scham und Einschüchterung habe ich nichts weiter unternommen,aber die Schmerzen nehmen zu,ich bin nicht übergewichtig und habe offensichtlich für meine Größe eine viel zu große Brust,die mich psychisch als auch physisch stark belastet. Was kann ich jetzt tun? Krankenkasse wechseln?Neuen Antrag bei der Barmer stellen? Genaue Auswahl von Fachärzten treffen,die das Problem erkennen? (Meine Erfahrung war die,dass Ärzte als auch Ärztinnen das oft nicht ernst genommen haben). Über Hilfe,Infos und Tipps wäre ich sehr dankbar!
Beste Grüße,
Lisa

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Lysira  sagt am 28.06.2011
Hallo Lisa,
leider ist es so dass die Kassen in den seltensten Fällen direkt die Kosten übernehmen. Manchmal könnte man meinen sie lehnen ab um zu sehen wie ernst es dem Antragsteller wirklich ist. Für einen Widerspruch ist es schon zu spät. Aber ich würde an deiner Stelle a) zu einem anderen Orthopäden gehen und ein neues Gutachten ausstellen lassen b) ein neues Gutachten über das Brustvolumen und dann c) einen neuen Antrag stellen. Wenn der wieder abgelehnt wird, gleich Widerspruch einlegen.
Und auch in den Antrag reinschreiben welche Beschwerden du hast.

Ich wünsche dir starke Nerven und viel Erfolg

Lg

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peaches  sagt am 28.06.2011
Hallo Lysira,

vielen Dank für deine Antwort! Ich bin froh, dass es noch nicht "gegessen" ist und ich einen neuen Antrag stellen kann. Diesmal werde ich genau auf die Wahl des orthopädischen und gynäkologischen Facharztes bzw Fachärztin achten. Ich hoffe,es klappt diesmal. Danke für die aufbauenden Worte :)

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Lysira  sagt am 28.06.2011
Hi,
ich weiß nicht wie oft man einen Antrag stellen darf... aber ich würde es halt nochmal versuchen =)

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