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Forum für Schönheitsoperationen und SchönheitschirurgieForum Brustverkleinerung, Bruststraffung

Eilt!! BV am 30.04.08, Arbeitsunfähigk., ab wann ist Belastung möglich?

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5 Beiträge - 695 Aufrufe
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zafira  fragt am 12.04.2008
Hallo,

ich werde mich am 30.04.08 einer Brustverkleinerung unterziehen. Mir ist schon etewas mulmig und ich stelle mir die Frage, ob das wirklich richtig ist, sich einer OP zu unterziehen und sich dadurch dem Risiko auszusetzen, obwohl es keine lebensnotwendige OP ist.

Mein PC hat mir gesagt, dass es unproblematisch sei, ca. 8-10 Wochen nach der OP einen Urlaub mit einem Rollstuhlfahrer anzutreten, den ich 4 x täglich vom Bett ins den Rollstuhl und zurück umsetzen muss. Umsetzten heißt, dass ich ihm beide Arme um den Körper lege und ihm beim Aufstehen helfe, ihn auf die Bettkante setzte und dann den Oberkörper mit einem Arm beim hinlegen stütze und mit dem anderen Arm die Beine ins Bett hebe. Nun lese ich aber immer wieder, das man monatelang nicht heben soll. Wie sehen Sie das Thema?

Zweite Frage: Ich übe einen kaufm. Beruf aus und sitze den Großteil des Arbeitstags am Schreibtisch. Kann ich davovn ausgehen, dass ich nach 2 Wochen wieder arbeiten kann?

Wann kann ich wieder Nordic-Walking betreiben? Und wie lange muss man mit Einschränkungen rechnen?

Herzlichen Dank für Ihre Nachricht.

Zafira

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Portrait Dr. med. Juliane Bodo, Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie, Berlin, Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Dr. Bodo  sagt am 14.04.2008
Hallo Zafira,

man sollte nach einer Brustverkleinerung 6 wochen keinen sport und schwere Belastung der Brustmuskulatur ( sprich: schwer heben!) ausüben. Nach 2Wochen ist arbeiten im Regelfall problemlos möglich, Nordic walking nach 6 Wochen und jemanden aus dem rollstuhl heben ist auch nach 6 Wochen wieder erlaubt.

Alles Gute für Ihre OP,

mit freundlichen Grüßen
Dr. J. Frucht

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zafira  sagt am 14.04.2008
Halloa Frau Dr. Frucht,

ich finde es toll, dass Sie sich in diesem Forum so engagiert verhalten und immer wieder Fragen beantworten. Das ist heute sicher nicht mehr selbstverständlich. Herzlichen Dank auch für die Beantwortung meiner Fragen.

Hört sich ja immer alles ziemlich unproblematisch an, so eine Brustverkleinerung. Ist es denn auch so? Wie gesagt, bin immer mal wieder im Zwiespalt mit mir, ob die Entscheidung so richtig ist. Ich habe auch ein wenig Angst, dass meine Brust ir nachher zu klein ist. Mein PC hat mir gesagt, dass ca. 800 g pro Seite entnommen werden - lt. seiner Aussage die Hälfte der Brust. Ist die Menge realistisch, wenn man von D auf C-Körbchen reduzieren will? Muss eigentlich eine bestimmte Menge entnmommen werden, um den Anforderungen der Krankenkasse gerecht zu werden?

Viele Grüß
Zafira

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Portrait Dr. med. Juliane Bodo, Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie, Berlin, Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Dr. Bodo  sagt am 23.04.2008
Hallo zafira,

800g pro Seite hört sich schon sehr viel an! Von D auf C sollten eigentlich 300-500g max. reichen, kann ich natürlich aus der Ferne immer schlecht beurteilen, da ich Ihre Brust nicht gesehen habe!
Die Krankenkasse setzt normalerweise 400-500g pro Seite als Voraussetzung an. Wenn Sie aber die Kostenübernahme haben und dann nur 300g entnommen werden gibt es da keine Probleme, im nachhinein können die die Kostenübernahme nicht zurücknehmen!

Reden Sie nochmal mit Ihrem PC, zeigen Sie Ihm ggf. Fotos von Brüsten, die sie schön finden und denen, die sie zu klein finden, dann kann er sich vieleicht besser vorstellen, was sie möchten. Und nochmal ausdrücklich - am besten beim Anzeichnen vor der OP nochmal!!- sagen: nicht zu klein!! dann sollte das schon so werden, wie sie es wünschen!

Es ist schon eine längere OP, spritzlebendig ist man direkt danach nicht und etwas ziepen und schmerzen tuts auch, aber da es nur im Weichgewebe operiert wird ist es nicht "gefährlich" und richtig dol weh tut es auch nicht....und hinterher sind Sie bestimmt ganz froh!!
Man darf aber nie vergessen dass es immer Risiken und Komplikationen geben kann.Aber in der Regel wenn Sie sonst gesund sind gibt es von der OP her nchts dramatisches.

Alles Gute

Dr. J. Frucht

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zafira  sagt am 23.04.2008
Lieben Dank für Ihre Antwort.

Habe schon wieder etwas neues erfahren. Ich war der Ansicht, dass eine Straffung immer automatisch mitgemacht wird bei einer BV. Das scheint aber nicht der Fall zu sein. Wie handhaben Sie es, wenn eine große auch erschlaffte Brust verkleinert wird-straffen Sie dann immer mit, oder kostet das extra? Sprich, müsste ich in dem Fall damit rechnen, dass die Kosten dafür in der Kostenübernahme der KV nicht enthalten ist?

Viele Grüße
Zafira

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