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Open roof..

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4 Beiträge - 669 Aufrufe
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Murad  fragt am 21.04.2017
20.04.2017 20:40:54

Guten Tag,
Ich hatte vor einem Jahr eine funkt. SRPL
Ich bin nicht zufrieden mit dem Ergebnis und auch mein atemproblem hat sich verschlechtert.
Ich war vor ein paar Tagen bei meinem hno Arzt, er hat bei mir einen Open roof festgestellt, ebenfalls meinte er die nasenmuscheln seinen noch zu groß und die Scheidewand noch leicht verbogen. Ich habe eine Ein/Überweisung zum Krankenhaus/hno Klinik bekommen.
Nun zu meine Fragen, muss man den Open Roof korrigieren? Ist ein Open Roof gefährlich? Und muss ich in meinem Fall nochmal etwas selbst zahlen, falls ich nochmal operiert werden "muss" ?!
Danke für Ihre Antwort im Voraus!

Freundliche Grüße

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Portrait Dr. med. Holger Marsch, Praxisklinik im Girardet-Haus, Klinik für Kopf-Hals-Chirurgie und Plastische Operationen, Essen, HNO-Arzt, Facharzt für HNO (Hals, Nase, Ohren)
Dr. Marsch  sagt am 01.05.2017
Hallo Murad,

ein open roof ist völlig ungefährlich und muss nicht korrigiert werden - ausser es stört Sie ästhetisch. Dann werden Sie auch für den Eingriff bezahlen müssen. Sollte dem nicht so sein, rate ich zur Vorsicht. Eine Abrechnung mit der Krankenkasse wäre Betrug, und ein gut ausgebildeter Arzt wird einen kosmetischen Eingriff nicht kostenfrei durchführen; jemand, der noch üben muss oder will, ......

Beste Grüße und viel Erfolg

Dr. Holger Marsch

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Muraad  sagt am 04.05.2017
Hallo, danke für Ihre Antwort!
Mein Open roof sieht man nicht, ich habe Kopfschmerzen bekommen und meine Nase tat schrecklich weh bei kaltem Wind, dann erst bin ich zu meinem hno Arzt gegangen, und er hat dann gesagt das ein Open roof manchmal solche Beschwerden machen kann.
Ich wusste nichtmal das ich einen Open roof habe!
Auf Grund der Schmerzen meine ICH das es ein medizinisch notwendiger eingriff sein könnte.
Ich versteh nicht genau was sie mit "Betrug"und "einer der noch üben muss oder will" ?

Freundliche Grüße

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Portrait Dr. med. Holger Marsch, Praxisklinik im Girardet-Haus, Klinik für Kopf-Hals-Chirurgie und Plastische Operationen, Essen, HNO-Arzt, Facharzt für HNO (Hals, Nase, Ohren)
Dr. Marsch  sagt am 04.05.2017
Hallo Muraad,

wenn in Folge einer kosmetischen Operation Beschwerden auftreten, so sind die Krankenkassen dafür nicht in der Pflicht sondern der Patient muss für die Behandlungskosten aufkommen. Das hat der Gesetzgeber so geregelt. Daher wird den Patienten vor einer ästhetischen Operation üblicherweise eine Versicherung angeboten, die die möglichen Folgekosten - z.B. für eine Revisionsoperation - trägt.
Wenn das alles also bei Ihnen nicht der Fall ist, würde ich mich an Ihren Operateur wenden, der sicher bereit sein wird, Ihnen zu helfen und das open roof zu schliessen.

Viel Erfolg und beste Grüße

Dr. Holger Marsch

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