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Forum für Schönheitsoperationen und SchönheitschirurgieForum Nasenkorrektur

Kostenübernahme von der Krankenkasse?

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6 Beiträge - 1320 Aufrufe
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saphira2612  fragt am 18.11.2007
Hallo,
meine HNO Ärztin hat bei mir eine Nasenseptumdeviation und Hypertrophie der Nasenmuscheln diagnostiziert. Ich bekomme auch wenig luft durch die Nase.
Gerne möchte ich mir dieses korrigieren lassen.
Nun habe ich auch eine sehr lange Nase und möchte sie mir, wenn ich sie korrigieren lasse, auch kürzen lasse,.
Nun meine Frage, handelt es sich denn um einen Eingiff in dem die Krankenkasse dann den medizienischen und ich den ästhetischen Teil tragen würde oder muss ich die Kosten alleine
tragen?

vielen lieben Dank
liebe Grüße
Sabrina

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Portrait Dr. Dr. med. Matthias Siessegger, aesthetische medizin koeln, Köln, Mund-Kiefer-Gesichtschirurg (Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie), Kosmetische Chirurgie, Ästhetische Medizin, Plastische Gesichtschirurgie
Dr. Dr. Siessegger  sagt am 19.11.2007
Guten Morgen Sabrina,

gewöhnlich ist es so, dass Sie für die Korrektur der Äußeren Nase eine private Zuzahlung leisten müssen, die medizinisch notwendigen Maßnahmen, also die auf die Funktion abzielenden jedoch von Ihrer Kasse getragen werden (soweit der Behandler eine Kassenzulassung hat).

Wichtig ist, dass Sie sich einen Behandler suchen, der sowohl in der funktionellen-, als auch in der ästhetischen Nasenchirurgie viel Erfahrung hat. Dann spricht alles für eine einzeitige Korrekturoperation.


Viel Glück dabei.

Dr. Dr. med. M. Siessegger

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anonym  sagt am 19.11.2007
Hallo Sabrina,

die funktionelle und ästhetische Korrektur muß von demselben Operateur durchgeführt werden.
Sicherlich ist die ästhetische Korrektur die schwierigere Aufgabe.
Sie sollten sich daher einem Kollegen anvertrauen, der über große Erfahrung auf dem Gebiet
der Nasenchirurgie verfügt.
Achten Sie daher bitte nich darauf, ob die Kasse einen Teil der Kosten übernimmt oder nicht,
da die erfahrendsten Nasenoperateure Sie aller Wahrscheinlichket nach privat operieren.

Gruß, Dr. Szalay

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Hatschepsut  sagt am 19.11.2007
Hallo,

ich befinde mich in einer ähnlichen Situation und habe bereits bei mehreren Ärzten (auch erfahrenen, hier im Forum vertretenen Ärzten) wegen der Kosten angefragt. Die Zuzahlungen, die ich privat leisten müsste, ähnelten sich sehr, waren in ihrer Summe insgesamt jedoch wesentlich niedriger als eine reine Schönheits-OP. Daher gehe ich davon aus, dass der Kassenteil mit einkalkuliert wurde. Aber wie Herr Dr. Szalay geschrieben hat, ist die Handhabung sehr individuell.

Schöne Grüße
Hatschepsut

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saphira2612  sagt am 19.11.2007
Erst mal vielen Dank für die Antworten, haben mir sehr geholfen!
Nun Fragen zu Chirurgen mit Kassenzulassung, wie und wo finde ich solche denn?
Sieht man das an etwas bestimmten, steht dass in beschreibungen von Ärzten und Kliniken? Oder soll ich, wenn ich ein Beratungsgespräch habe, einfach fragen?

vielen Dank
liebe Grüße
Sabrina

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Portrait Dr. Dr. med. Matthias Siessegger, aesthetische medizin koeln, Köln, Mund-Kiefer-Gesichtschirurg (Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie), Kosmetische Chirurgie, Ästhetische Medizin, Plastische Gesichtschirurgie
Dr. Dr. Siessegger  sagt am 19.11.2007
Hallo Sabrina-,

am einfachsten ist es, einfach telefonisch in der jeweiligen Praxis oder Klinik nachzufragen, ob eine Kassenzulassung besteht.
Dabei ist zu unterscheiden, ob diese vertragliche Bindung der Ärzte für gesetzliche Kassen abgschlossen wurde oder nur für private Kassen.
Geben Sie also Ihre Kasse an.

In NRW können Sie die Vetragsärzte auch online suchen unter:
[Link anzeigen]

Sie werden wahrscheinlich feststellen müssen, dass nur sehr wenige der erfahrenen Ästhetischen Chirurgen auch Kassenleistungen für gesetzlich Versicherte durchführen und diese auch so abrechnen.
Viele der Kollegen haben Ihre Zulassung zurück gegeben oder erst gar keine beantragt weil es aus wirtschaftlicher Sicht gelinde gesagt überhaupt nicht lukrativ ist.
So ist es leider nun mal.


Ich wünsche Ihnen trotzdem viel Glück bei der Suche.

Dr. Dr. med. M. Siessegger

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