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Forum für Schönheitsoperationen und SchönheitschirurgieForum Brustvergrößerung

Rein aus Interesse auch an die Ärzte

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3 Beiträge - 355 Aufrufe
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fanii  fragt am 27.06.2012
Mich würde mal Interessieren, was ist wenn sich nach der Brust OP zB. ein Double Bubble bildet oder zB ein Rippling oder ähnliches, wer hat dafür aufzukommen ? Muss die Patientin in solch einem Fall die vollen OP kosten nochmal tragen oder einen Teil davon ? In vielen Fällen müsste ein Arzt doch im vorraus sehen das die Patientin zB. ein schwaches Bindehautgewebe hat und gleich wärend der OP vorbeugend operieren ??

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Zimtsahne  sagt am 27.06.2012
Im Vorfeld wird ein guter PC schon darauf achten, wie die Ausgangslage seiner Patientin ist und was für ein Wunschergebnis erzielt werden soll. In vielen Fällen gibt es keine Komplikationen.....in einigen Fällen dann doch und über diese Risiken wirst Du aufgeklärt und Du unterschreibst diesen Aufklärungsbogen. Kein Arzt kann im Vorfeld wissen, wie sich Dein Körper nach einer Schönheitsoperation mit Fremdmaterial verhält oder reagiert. Er wird mit gutem Wissen und Gewissen seine Arbeit verrichten und darauf bedacht sein, keine Negativmeinung zu bekommen. Auch ein Arzt wird nicht mittelfristig denken sondern auch auf die Zukunft hin. Es ist sein Job. Sollte sich dennoch so ein unerwartetes Double Bubble oder Rippling oder auch Kapselfibrose bilden, ist das ganz schlimm. In diesem Falle springt dafür die vorher abgeschlossene Versicherung ein oder wenn nicht, Dein Geldbeutel. Grundsätzlich und von vornherein einen Arzt für sämtliche Dinge verantwortlich zu machen, finde ich nicht fair. VG

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Portrait Dr. med. Mark A. Wolter, Tätigkeitsschwerpunkt: Ästhetisch-plastische Chirurgie, Berlin und Zürich, Chirurg (Facharzt für Chirurgie)
Dr. Wolter  sagt am 04.07.2012
hallo fanii.

zimtsahne hat es schon sehr richtig beantwortet-in der medizin ist es nicht wie bei einem auto, es gibt unwaegbarkeiten, die nicht vorhersehbar sind und jeder heilt anders und es haengt auch vom verhalten der patientin ab. ich handhabe es so, dass eine korrektur ohne arzthonorar (es muessen die anfallenden kosten fuer klinik, anaesthesie, implis von der pat getragen werden) innerhalb von 2 jahren gemacht wird, wenn die versicherung nicht einspringt (was sie nur bei medizinischen aber nicht bei aesthetischen problemen tut). das wird explizit besprochen und schriftlich fixiert und gehoert meiner meinung nach in jedes beratunsggespraech, genau wie die moeglichen komplikationen, die zu so einem fall fuehren koennten.

mit freundlichen gruessen

dr. woter berlin/zürich

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