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Forum für Schönheitsoperationen und Schönheitschirurgiez. B. Schlupfwarzenkorrektur, Brustkrebs

Tubuläre Brust , was nun? BITTE UM EXPERTENMEINUNG UND HILFE

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3 Beiträge - 301 Aufrufe
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mecherie  fragt am 07.03.2013
Hallo meine Lieben,

ich bi 22 Jahre alt und leide unter einer tubulären Brust. Dies hat mir der Chirurg vor einem Jahr diagnostiziert. Ich habe auch regelmäßig ein Stechen in der Brust. Ich habe einen Antrag bei der Krankenkasse gestellt und diese hat es mir auch duruch Aussage des MDK nicht bewilligt. Die Frauen vom MDK haben es auf Psyche geschoben und gesagt, ich wolle mit Sicherheit nur den Schönheitsidealen entsprechen. Dabei ist selbst für Dritte Sichtbar das sie nicht nur tubulär sind, sondern auch noch etwas über eine Körbchengröße unterschied haben und sehr große Warzenhöfe. Ich bin sehr gewillt dafür zu Kämpfen und wollte nun hier auf diesem Wege mal nach Tipps fragen und um Hilfe bitten. Was ich tun soll. Denn das Geld für so einen Eingriff habe ich leider nicht.

Schoneinmal im voraus vielen Lieben Dank.


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Portrait Dr. med. Juliane Bodo, Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie, Berlin, Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Dr. Bodo  sagt am 24.03.2013
Hallo,

Zunächst einmal müssen Sie Einspruch gegen die Ablehnmung der Krankenkasse einlegen (und zwar schnell, es gibt dafür eine Frist!). Am besten ist es, wenn den Einspruch ein Arzt schreibt, ggf. der Arzt, der das erste Attest geschrieben hat oder Hausarzt oder Gynäkologe. Zur Not auch Sie selbst. Dann wird Ihr Antrag noch einmal geprüft. Falls es wieder abgelehnt wird bleibt nur der Weg über einen Anwalt. Das kann sich Jahre hinziehen und Kostet Geld, da ist sparen und selbst bezahlen oft besser.
Versuchen Sie es zunächst wie oben gesagt, bei Fragen schreiben Sie gerne (schneller antworte ich meistens, wenn Sie es an info@[Link anzeigen] schreiben).

Alles Gute

Dr. J. Bodo

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Portrait Dr. med. Robinson Ferrara, Robinson-esthetics, Kirchheimbolanden, Gynäkologe (Facharzt für Gynäkologie)
Dr. Ferrara  sagt am 24.03.2013
Hallo mecherie!
Gleich formloser Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen.
Am besten per Einschreiben, hört sich ein wenig knapp an, wie Sie es schildern.
Danach alles mit Attesten belegen, am besten von mindestens 2 Ärzten.
Schreiben Sie selbst auch noch Ihren "Leidensdruck" nieder und hängen es mit dran.
Und Wie Dr. Bodo geschrieben hat, danach wen erneute Ablehnung entweder Anwalt oder selber tragen.
Hoffe konnte etwas helfen.
Einen schönen Sonntag
Herzlichst
Ihr
Dr. Robinson FERRARA
[Link anzeigen]

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