Zunächst einmal müssen Sie Einspruch gegen die Ablehnmung der Krankenkasse einlegen (und zwa”Mehr“Hallo,
Zunächst einmal müssen Sie Einspruch gegen die Ablehnmung der Krankenkasse einlegen (und zwar schnell, es gibt dafür eine Frist!). Am besten ist es, wenn den Einspruch ein Arzt schreibt, ggf. der Arzt, der das erste Attest geschrieben hat oder Hausarzt oder Gynäkologe. Zur Not auch Sie selbst. Dann wird Ihr Antrag noch einmal geprüft. Falls es wieder abgelehnt wird bleibt nur der Weg über einen Anwalt. Das kann sich Jahre hinziehen und Kostet Geld, da ist sparen und selbst bezahlen oft besser. Versuchen Sie es zunächst wie oben gesagt, bei Fragen schreiben Sie gerne (schneller antworte ich meistens, wenn Sie es an info@[Link anzeigen] schreiben).