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Forum für Schönheitsoperationen und SchönheitschirurgieForum Brustverkleinerung, Bruststraffung

Erkrankung nach dem Sozialgesetzbuch

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2 Beiträge - 1014 Aufrufe
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yvonne  fragt am 22.01.2008
Hallo an alle,

meine Beitrag beeinhaltet eigentlich zwei Fragen.
Zum einen habe ich meine Brustverkleinerung jetzt seit einer knappen Woche hinter mir. Ich weiß, dass ich Erschütterung meiden soll, nur wir haben uns einen Fitnessturm gekauft. Ab wann kann ich Übungen für die Brust-,Rücken- und Armmuskulatur machen? Auch erst nach ca. sechs Wochen?

Zum eigentlichen Thema:
Ich hab, wie vielleicht noch bekannt, viele Jahre um eine Kostenübernahme gekämpft. Immer wieder war in den Berichten die Rede von "Erkrankung nach dem Sozialgesetzbuch". Ich hab sie mittlerweile bezahlt bekommen. Aber eine Freundin hat ein ähnliches Problem. Nun möchte ich gerne wissen, ab wann ist es denn eine Erkrankung? Gibt es da irgendwelche festgelegten Normen, "Vermessungen" oder ähnliches?

Vorab schon mal vielen DAnk für die Antwort!
Liebe Grüße, Yvonne

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Portrait Dr. med. Juliane Bodo, Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie, Berlin, Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Dr. Bodo  sagt am 23.01.2008
Hallo Yvonne,

zur ersten Frage: GRADE Brust-, Rücken- und Armübungen müssen Sie 6 Wochen lassen. Bein- und Poübungen können Sie nach 2-3 Wochen wieder machen! Auch auf den Stepper odr das Fahrrad können Sie nach 2-3 Wochen, nur Joggen (die "Erschütterung") oder Cross-Trainer (Armbewegung) sollten Sie 6 Wochen lassen! ..aber die gehen ja schnell um :-)

Zur zweiten Frage: Die Krankenkassen lehnen immer häufiger die Kostenübernahme ab. Der Paragraph im Sozialgestzbuch V besagt nur, dass "Medizinisch notwendige Operationen" übernommen werden, was bedeutet das ein Nicht- Behandeln zur Folgeerkrankungen oder Verschlechterung des Gesundheitszustandes führt. Da man mit einer hängenden Brust 100 Jahre werden kann werden Straffungen nicht von der Kasse übernommen. Wenn aber Rücken- oder Nackenbeschwerden bestehen und dies auch wirklich auf ein deutlich erhöhtes Brustgewicht zurückzuführen ist, dann würde die Kasse die Kosten übernehmen. Früher lag die "Grenze" bei 400 oder 500g/ Seite zu entfernendes Gewicht als Untergrenze (je nach Krankenkasse). Inzwischen ist das oft alleine nicht mehr ausreichend. Einige berechnen dann mit zweifelhaften Formeln das Rest-Gewicht der Brust und geben Prozentzahlen an....meiner Meinung nach Quatsch, da man das Brustgewicht gar nicht 100%-ig messen kann (zumindest nicht am Menschen, wenn es entfernt wurde schon!).
Ich gebe in den Attesten für die Krankenkasse weiterhin das zu erwartende "Resektionsgewicht" an (am besten über 500g/Seite, aber nur wenn es auch so ist!!!). Im endeffekt entscheidet es der MDK (medizinische Dienst der Krankenkasse), ob es wirklich eine notwendige OP ist, und die Entscheidungen sind nicht 100%-ig objektivierbar.

Ich drücke der Freundin die Daumen,

herzliche Grüße

Dr. J. Frucht

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