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Durch die PKV?

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2 Beiträge - 166 Aufrufe
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Julia786  fragt am 24.10.2015
Hallo,

ich bin neulich auf einen Fachartikel [Link anzeigen]/ gestoßen. Stimmt diese Sachverhalt oder müssen weitere Punkte bei der Rechnungsstellung beachtet werden. Gibt es auch Möglichkeiten bei der gesetzlichen Krankenkasse??

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Portrait Dr. med. Darius Alamouti, Privatarztpraxis, Dr. Alamouti Aesthetic & Skin, Bochum, Hautarzt (Facharzt für Dermatologie)
Dr. Alamouti  sagt am 24.10.2015
Sehr geehrte Frau Julia

Das ist ein richtig schwieriges Thema. Und der Ausgang ist nicht nur von der Krankenkasse abhängig sondern auch vom Sachbearbeiter.
Sie sollten auf jeden Fall die Basis beachten:
So viel wie mögliche Ärzte müssen, sollten, ihre Erkrankung belegen.
Der Amtsarzt aus dem nächsten Gesundheitsamt sollte zum Schluss es ebenfalls belegen.

Denn dann hat es ihre gesetzliche Krankenkasse schwer, ihnen dieses Behandlungswunsch abzulehnen.

Die Krankenkasse wird sie von ihrem eigenen Arzt auch untersuchen lassen und der wird natürlich alles wiederlegen wollen, damit die Kasse bloß nicht zahlen muss (weil er für die Kasse arbeitet und nicht für sie).

Nicht aufgeben! Weiter machen. Denn die Kasse rechnet damit, dass sie nach ein paar Hürden aufgeben.

Ebenfalls sollte der behandelnde Arzt nach der Gebührenordnung der Ärzte abrechnen und bloß nicht mit einer Pauschalsumme. Denn das würde die Kasse auch nicht übernehmen. Wenn es soweit ist, sollte man vielleicht vorher einen Kostenvoranschlag an die Kasse schicken.

Wenn alle Stricke reißen, gibt es auch die Möglichkeit, diese außergewöhnlichen Kosten für eine medizinisch notwendige OP bei der Steuer einzureichen. Aber hier bitte ich sie ihren Steuerberater zu fragen, weil ich nur ein Arzt bin und nicht alles weiß.:)
Schönen Abend
Ihr
Dr. med. D. Alamouti
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privat@[Link anzeigen]
02323-9468-110

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