als kassenpatientin haben sie natürlich eigentlich (fast - sie dürfen nicht bestimmen, ”Mehr“hallo luca.
als kassenpatientin haben sie natürlich eigentlich (fast - sie dürfen nicht bestimmen, wer genau sie operiert) genau die gleichen rechte, wie als selbstzahlerin. da die bezahlung durch die kasse aber sehr gering ist, wird die op kaum ein niedergelassener arzt zu den konditionen der kassen machen. in der klinik ist dem arzt egal, was sie zahlen, er bekommt ja immer das gleiche gehalt - auf der anderen seite hat er auch fast nie genug zeit, um sie so ausführlich aufzuklären, wie es in der privatpraxis üblich ist. eine beratung zur bv dauert bei mir etwa 1 stunde - das ist im normalen klinikablauf nahezu unmöglich. trotzdem sollten natürlich vor jeder op, besonders einer bv, zumindest die entscheidenden dinge abgesprochen werden, nämlich lage, größe, form und hersteller des implis und zugangsweg. und wie ich immer schreibe, das sollte man schriftlich festhalten, damit es hinterher keine überraschungen gibt. eine ausführliche beratung mit bildern halte ich für sehr wichtig, damit die vorstellungen des arztes sich mit denen der patientin decken - sonst gibt es vielleicht eine objektiv schöne brust, aber eben nicht das, was sie sich vorgestellt haben...was die kk angeht: ich behandle nicht zu kassenkonditionen (trotzdem aber vielen dank für die empfehlung an lavie), befürchte aber sowieso, daß die kk eine weitere korrektur aufgrund der falschen größe oder einer nicht ganz perfekten form nicht bezahlen wird. aber sie können bei ihrem arzt diesbezüglich ja nochmal nachfragen, einen anderen, den ich als kassenarzt empfehlen könnte, kenne ich leider nicht.