Ma-Wolter:“Hallo Sarah. Die gkk lehnen Ihnen genenüber in aller Regel kostenübernahmen nach Schönheitsoperation”Mehr“Hallo Sarah. Die gkk lehnen Ihnen genenüber in aller Regel kostenübernahmen nach Schönheitsoperationen ab, die medassure erhält meines Wissens aber meistens doch einen Teilbetrag zurück. Rein rechtlich muss die gkk, zumindest bei dringlichen folgebehandlunhen, zunächst eigentlich zahlen, sie dann aber 'in angemessener Höhe an den Kosten beteiligen'. Sehr vage im Gesetz....wenn die zweite op bei einem anderen Arzt ist, müssen sie in aller Regel erstmal selber zahlen und bekommen das Geld dann. Nachher von der medassure erstattet, wenn die zweite op bei ihrem Arzt gemacht wird, kann er auch direkt mit der medassure abrechnen. Was er mit Ihnen besprochen hat, kann ich aber natürlich nicht wissen, insofern macht es Sinn, wenn sie dort nochmal im Sekretariat anrufen...