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Ma-Wolter: “Hallo Eike.
Eine typischen vertrag gibt es meist gar nicht, eher den aufklärungsbogen und evtl. Weit”
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“Hallo Eike.
Eine typischen vertrag gibt es meist gar nicht, eher den aufklärungsbogen und evtl. Weitere Bögen, die sie unterschreiben müssen-die schlussendlich rechtlich einem Vertrag gleichen. Die allerdings sollten und müssen sie aus rechtlichen Gründen im Vorfeld mitbekommen, um sie in Ruhe lesen zu können. Wenn sie außerdem einen brhandlungsvertrag möchten, der sich in der Überschrift auch so nennt, können sie den bei ihrem Arzt erfragen, bzw genau sagen, was sie möchten (inhaltlich). Ich denke nicht, dass ihr chirurg Ihnen das nicht geben wird, wenn sie danach fragen...

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolter Berlin/Zürich

[Link anzeigen]
+49-30-88001855”
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