mit den Folgekosten ist es so, dass bei Komplikationen nach Selbstzahlerleistungen (m”Mehr“Hallo KMilde,
mit den Folgekosten ist es so, dass bei Komplikationen nach Selbstzahlerleistungen (medizinisch NICHT notwendig) eine Korrektur auch selbst gezahlt werden muss. Bei wirklichen medizinischen Notfällen (z.B. Nachblutung) muss die Krankenkasse die Kosten auch erstmal übernehmen, die Kasse könnte sie dann aber im Nachhinein an den Kosten bis zu einem gewissen Prozentsatz beteiligen. Es gibt für diesen Fall eine "Folgekostenversicherung", die man abschließen kann, kostet etwa 180-200€ einmalig. Bei einer Gynäkomastie-OP ist das Risiko für medizinische Komplikationen aber sehr gering, es kommt ehr mal vor, dass eine Narbe nicht perfekt heilt oder sich wieder etwas neues Drüsengewebe bildet, in dem Fall springt die Versicherung aber nicht ein. Falls man so etwas korrigieren müsste sind die Kosten aber in der Regel überschaubar (muss man vorher mit dem Operateur besprechen!). Da eine Gynäkomastie immer auch medizinisch begründet ist, auch wenn die Kasse die Kosten nicht übernimmt, kann man Folgekosten hier aber ggf. über die Kasse abrechnen. Wenn die OP über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden soll geht das nicht mehr im Nachhinein, da das über "Ziffern" abgerechnet wird, man kann- wenn es über den Anwalt geht- natürlich dann die Krankenkasse üm Rückerstattung bitten( klagen), der Arzt kann es nicht im nachhinein anders abrechnen. Lassen Sie sich am besten bei einem Plastischen Chirurgen ausführlich beraten, er/sie kann dann alle Fragen individuell am besten bentworten. Alles Gute und herzliche Grüße Dr. JUliane Bodo”Weniger