Ma-Wolter:“Hallo,Lotta. Die Geschichte ist sehr traurig und das unkulante Verhalten ihres Chirurgen auch. Wie d”Mehr“Hallo,Lotta. Die Geschichte ist sehr traurig und das unkulante Verhalten ihres Chirurgen auch. Wie dr. Berger schreibt, ist die Abrechnung der Entnahme sicher rechtlich korrekt, das nachberechnen bei der ersten op eher nicht, je nachdem, was sie vereinbart hatten. Das aufklären über Folgekosten und die mögliche Versicherung ist aber nicht nur Standard, sondern Pflicht....