Sadyra:“'Zur Abgrenzung möchten wir klarstellen, dass eine Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der ästhetischen”Mehr“'Zur Abgrenzung möchten wir klarstellen, dass eine Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der ästhetischen Behandlung nicht als Komplikation gilt und damit nicht unter den Versicherungsschutz fällt.'
Gerade mal nachgeschaut. Ich wohne in der Nähe von Emden. :-)”Weniger