suca:“Hi, unter Aufbewahrungsfristen Patientenunterlagen findest Du im Netz recht viel. z.B. sowas: Aufbew”Mehr“Hi, unter Aufbewahrungsfristen Patientenunterlagen findest Du im Netz recht viel. z.B. sowas: Aufbewahrungsfristen Bei den nachfolgend aufgeführten Fristen handelt es sich um Mindestaufbewahrungsfristen. Zivilrechtliche Ansprüche eines Patienten gegen seinen Arzt verjähren nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch aber erst nach 30 Jahren. Wir empfehlen Ihnen daher, die Dokumentationsunterlagen mindestens so lange aufzuheben, bis eindeutig feststeht, dass aus der ärztlichen Behandlung keine Schadensersatzanspräche mehr erwachsen können.
Um eine Beratung wirst Du leider nicht herumkommen, allerdings kannst Du im Vorfeld Dich sehr gut informieren, z.B. durch Suche im Inet, oder schreib einfach ein paar PCs an, und frag nach den Eventualkosten, die meisten geben Dir dann schon einen Anhaltspunkt und Du kannst sogar abspüren, ob Dich einer mit diesem Wunsch schon ernst nimmt. Ja, es gibt Unterschiede bei den Kosten, die hängen vom Aufwand ab, stationär oder ambulant, mit Vollnarkose oder Lokaler, mit oder ohen Kapselentfernung usw.