ich kann mich nur immer wieder wiederholen: es ist sehr wichtig, das vereinbarte schrift”Mehr“guten tag,
ich kann mich nur immer wieder wiederholen: es ist sehr wichtig, das vereinbarte schriftlich festzuhalten, im behandlungsvertrag. was wie wann gesagt wurde, kann oft leider nicht mehr rekonstruiert werden, aber was schriftlich fixiert wurde, das bleibt.
sollte sich die geschichte wirklich so zugetragen haben, wie sie es schildern , ist sie wirklich unmöglich. fehler sind möglich, denn wir sind alle nur menschen, aber dann wird so etwas auch kostenlos und gratis korrigiert. die ärztin wird interesse an einer kostenlosen korrektur haben, denn sie können ihre geschichte auch im internet schildern. jameda und co lassen grüssen.
alles liebe,
dr petra berger fachärztin für plastische und ästhetische chirurgie